Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Zweifel an der Unschuld des Mordverdächtigen Nijswiller
NIJSWILLER/MAASTRICHT - Die 36-jährige Chinesin, die des Mordes an einem 45-jährigen Landsmann in Nijswiller verdächtigt wird, hat den Mord kurz vor ihrem Selbstmord gestanden. Die Frau legte ihr Geständnis in einem Abschiedsbrief ab, der nach ihrem Tod gefunden wurde. Sie hatte auch ein Schuldbekenntnis auf die Unterseite ihrer Matratze geschrieben. Die Frau litt einige Tage nach ihrer Verhaftung Anfang November unter schweren psychischen Problemen. Das Gericht will bei der nächsten Anhörung (innerhalb von drei Monaten) drei Zeugen hören und möglicherweise später eine Rekonstruktion durchführen. Die Zeugen sind Rechtsanwalt S. Weening von der in dem Fall verdächtigen Frau Ming, die im Januar in ihrer Zelle Selbstmord begangen hat, der Pathologe des niederländischen Gerichtsmedizinischen Instituts und eine Frau, die im selben Haus in Nijswiller wohnte wie die beiden Chinesinnen. Nach deren Aussagen wird das Gericht prüfen, ob eine Rekonstruktion des Tatorts durchgeführt werden soll. "um die Aussage von Ming auf ihre Möglichkeit oder Unmöglichkeit zu prüfen".
Ming 36 erklärte kurz vor ihrem Selbstmord, dass sie ihren Freund Cha getötet hat und dass ihr Freund Gang L. nichts damit zu tun hatte. Er habe nur geholfen, Chas Leiche zu verstecken. Staatsanwalt C. Ament folgte dieser Lesart vor zwei Wochen weitgehend und forderte nur zwei Jahre Gefängnis gegen L., weil er die Leiche entsorgt hatte.
Die Leiche von Cha wurde am 18. Oktober in einem Koffer in einem Maisfeld in Nijswiller gefunden. Zunächst gaben beide Verdächtige an, dass L. Cha getötet hatte. Später gab Ming an, dies getan zu haben und auch in 24 Abschiedsbriefen, die nach ihrem Selbstmord gefunden wurden, gibt sie zu, ihre Freundin getötet zu haben. Laut Staatsanwalt Ament könnte das stimmen, weil Gang L. - das zeigen laut Staatsanwaltschaft unter anderem die Daten der Mobiltelefone der beiden Verdächtigen - nicht in dem Haus anwesend war, in dem Cha dann in der Nacht vom 28. auf den 29. September getötet wurde. Während der Anhörung bestritt auch L. selbst, sie getötet zu haben. Das Gericht ist sich offenbar noch nicht so sicher.
Für den Anwalt von L., G. van Tilborg, kam dieses Zwischenurteil überraschend: "Das hatte ich nicht erwartet. Dass das Gericht eine Rekonstruktion will, kann ich verstehen, aber meiner Meinung nach hätte man das auch ohne die Anhörung der Zeugen machen können." Einer der Zeugen ist Rechtsanwalt S. Weening, der der weiblichen Verdächtigen beigestanden hat. Er hat immer gesagt, er sei überzeugt, dass sie die Schuld nur auf sich genommen hat, um ihren Freund zu entlasten. "Diese Überzeugung hat sich nicht geändert.
Die Staatsanwaltschaft Maastricht wollte sich gestern nicht zum Inhalt des Zwischenurteils äußern: "Das ist eine Entscheidung des Gerichts. Wir müssen uns dem einfach fügen", sagte Sprecher H. Willems.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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