Aktuelles Strafverfahren

Zwei Jahre Gefängnis für den Mord an A. Vink

BRUNSSUM - Ali B., der Mörder von Arnold Vink aus Brunssum, ist vom Gericht in Den Bosch zu zwei Jahren Jugendhaft mit Jugendarrest verurteilt worden. Dies ist die Höchststrafe, die nach dem Jugendstrafrecht gegen ihn verhängt werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 17-jährigen B., der Vink erstochen hatte, 4 Jahre Jugendarrest nach dem Erwachsenenstrafrecht gefordert. B.s Anwalt S. Weening ist mit dem Urteil zufrieden.

Der jüngste Mittäter, der zum Zeitpunkt des Mordes 15 Jahre alt war, wurde zu 11 Monaten Jugendhaft verurteilt, ein Monat weniger als gefordert. Das Gericht entschied, dass seine Rechte während des Verhörs verletzt wurden.

Der 23-jährige Mittäter Z. wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, wo sechs Jahre gefordert worden waren. Der 18-jährige S., der während des Mordes noch minderjährig war, erhielt ein Jahr Jugendhaft.

Arnold Vink wurde im März letzten Jahres erstochen. Die vier Verurteilten hatten es auf Vinks Geldautomatenkarte und Code abgesehen.

B. war ein paar Tage vor dem Mord in das Haus des Mannes eingebrochen und hatte auf einem Kontoauszug gesehen, dass 20.000 Euro auf seinem Konto waren. Bei der Beute handelte es sich schließlich um achtzig Euro.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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