Aktuelles Strafverfahren

Einsatzstrafe bleibt im Terrorfall 'Dombo und der Frosch' (1Limburg.nl)

Auch nach der Kassation bleibt die Strafe für gemeinnützige Arbeit für einen der beiden Männer im Fall 'Dombo und der Frosch' wegen der Androhung eines Anschlags von einem Schuppen an der A2 bei Roosteren bestehen.

Björn M. aus Brunssum und Milko V. aus Hoensbroek drohten am 16. November 2015 mit einem Angriff aus einem Schuppen auf einem Feld. Die Verdächtigen waren mit Elefanten- und Froschkostümen bekleidet, als sie festgenommen wurden. Der Fall ist daher auch als 'Dumbo und der Frosch' bekannt.

'Sie sprechen mit dem IS'.

Von dem Schuppen an der Autobahn A2 aus riefen die beiden an jenem Novembermorgen gegen 7:30 Uhr zweimal die 112 an. Dem Gericht zufolge wurden dann Sätze wie "Sie sprechen mit dem islamischen IS", "die Welt geht unter" und "alles ist überall bereit, alles ist vorbereitet" verwendet.

Laute Knalle

Als die Polizei Meldungen über Knallgeräusche, Lichtblitze und Feuer in der Nähe von Roosteren erhielt, wurde ein Großeinsatz der Polizei eingeleitet. Die Verdächtigen hatten Feuerwerkskörper gezündet, wie sich später herausstellte. Bemerkenswertes Detail: Das alles geschah drei Tage nach den Anschlägen von Paris. Am 13. November gab es mehrere Anschläge in der Pariser Hauptstadt, darunter den im Konzertsaal Bataclan.

Immerhin weniger gemeinnützige Arbeit

Der Richter verhängte 160 Stunden gemeinnützige Arbeit gegen den Mann, der den Anruf getätigt hatte, weil er mit einem terroristischen Verbrechen gedroht und die Notrufnummer missbraucht hatte. Nach seinem ersten Einspruch legte er vor dem Obersten Gerichtshof Berufung ein. Er bestreitet, dass sein Telefonanruf in terroristischer Absicht erfolgte. Der Oberste Gerichtshof in Den Haag ist anderer Meinung. Er sagt, dass man nicht unbedingt selbst eine terroristische Absicht haben muss, um ein terroristisches Verbrechen anzudrohen.

Aufgrund der langen Dauer des Gerichtsverfahrens belief sich die gemeinnützige Arbeit des Angeklagten am Ende auf 152 Stunden. Es ist nicht bekannt, ob seine Begleiterin ebenfalls Berufung eingelegt hat. Sein Anwalt war für einen Kommentar nicht zu erreichen.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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