Arbeitsstrafe für deutschen Straßenpiraten nach tödlichem Unfall

MAASTRICHT/SITTARD - Das Gericht in Maastricht verurteilte den in Deutschland lebenden Autofahrer Rolf S. zu 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 18 Monaten bedingtem Entzug der Fahrerlaubnis. Zuvor waren von dem Straßenpiraten ein Jahr Gefängnis und vier Jahre Führerscheinentzug gefordert worden. Der Deutsche hatte im April 2008 auf der Provinzstraße von Brunssum nach Sittard einen Zusammenstoß verursacht, bei dem seine Freundin ums Leben kam. Der Mann war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Rolf S. war im April 2008 in Richtung Sittard unterwegs, als er nach eigenen Angaben mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 Stundenkilometern auf die andere Straßenseite geriet und mit einem entgegenkommenden Auto kollidierte. Der Fahrer dieses Pkws wurde schwer verletzt, während S.' Beifahrerin und Freundin bei dem Unfall ihr Leben verlor. Untersuchungen des Niederländischen Forensischen Instituts (NFI) ergaben unter anderem, dass Rolf S. mit einer Geschwindigkeit von 110 bis maximal 140 Stundenkilometern auf der Provinzstraße unterwegs gewesen sein muss. Serge Weening, der Anwalt des Deutschen, kommentierte das Urteil mit den Worten, er sei insgesamt "sehr zufrieden" mit dem Urteil für seinen Mandanten.

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