Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Sechs Mitglieder von Satudarah bleiben bis zum Beginn des Strafverfahrens in Haft (Limburger.nl)
Das Limburger Gericht entschied am Mittwoch, dass sechs der zehn im Dezember und Januar verhafteten Satudarah-Mitglieder bis zum Beginn ihres Prozesses in Haft bleiben müssen. Dieser beginnt für die meisten Verdächtigen am 10. Dezember.
Für drei andere, darunter Präsident Stefan P., ist die Anhörung für den 10. Januar angesetzt. Ihre Fälle wurden aufgeteilt, weil ihr Anwalt Peer Szymkowiak Ende dieses Jahres verhindert ist.
Kader
Die Limburger Polizei verhaftete am 6. Dezember den Satudarah-Präsidenten Stefan P., Antony P., Emanuel P., Paul S. (alle aus Geleen) und Dave E. aus Kerkrade. Die Justiz betrachtet sie als Führungskräfte des Motorradclubs. Sie befinden sich seitdem in Haft. Fünf Mitangeklagte sind im Januar im Gefängnis verschwunden. Zwei von ihnen wurden zuvor freigelassen.
Einem 27-jährigen Mann aus Geleen wurde am Mittwoch mitgeteilt, dass seine Untersuchungshaft ausgesetzt wird. Ein Mitangeklagter aus Brunssum (42) wird im Oktober aufgrund familiärer Umstände nach Hause gehen dürfen. Den beiden wird lediglich vorgeworfen, an der Erpressung und Freiheitsberaubung am 1. Dezember 2017 beteiligt gewesen zu sein. An diesem Tag wurde das mutmaßliche Opfer in das Clubhaus des Merpati-Gemeindezentrums in Geleen vorgeladen, weil es angeblich die Motorradbande betrogen haben soll.
Erpressung
Der Vorsitzende Stefan P. (42) des Geleener Ortsverbandes von Satudarah hat laut Staatsanwaltschaft vier Erpressungen und fünf weitere Straftaten auf dem Kerbholz. Die Staatsanwaltschaft (OM) wirft dem Leiter des Motorclubs Satudarah in Geleen vor, in den Jahren 2015, 2016 und 2017 an der Erpressung von insgesamt fünf Personen in Geleen, Heerlen und Maasmechelen beteiligt gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft Stefan P. außerdem die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, einen Verstoß gegen das Opiumgesetz, einen Verstoß gegen das Waffen- und Munitionsgesetz und die Wäsche von Schwarzgeld vor. Polizei und Justiz haben im Jahr 2017 28 Treffen des Motorradclubs heimlich abgehört und gefilmt.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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