Zehn Monate für Brunssumer Hurenbock

MAASTRICHT/SCHINNEN - Das Gericht verurteilte den Hurenbock Paul F. (51) aus Brunssum zu 20 Monaten Gefängnis, von denen 10 zur Bewährung ausgesetzt wurden, mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte 240 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung gefordert. F. muss sich außerdem einer forensischen psychiatrischen Behandlung unterziehen und darf keinen Kontakt zu jungen Mädchen haben. Paul F. hatte zuvor gestanden, dass er sich als Schwimmlehrer in Schinnen mehrfach des sexuellen Missbrauchs mit minderjährigen Schülern schuldig gemacht hatte. Er gab auch zu, während mehrerer Übernachtungen Unzucht mit zwei Nichten getrieben zu haben. "Er hat seine Opfer absichtlich psychisch manipuliert und es ist unzulässig, dass er zunächst versucht hat, seine Taten zu vertuschen. Das Gericht klagt ihn dafür sehr hart an", sagte das Gericht. Serge Weening, der Anwalt von Paul F., zeigte sich überrascht von dem, wie er es nannte, übermäßig hohen Strafmaß. "Ich werde mit meinem Mandanten überlegen, ob wir Berufung einlegen werden", teilte er gestern mit. Der Fall, der seit Ende 2005 anhängig ist, wurde in Maastricht von Richtern des Gerichts in Roermond verhandelt.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Serge Weening

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