Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Fall des dreifachen Mordverdächtigen Thijs H. ohne Publikum (Limburger.nl)
Der Prozess gegen den des dreifachen Mordes verdächtigten Thijs H. (28) aus Brunssum wird im Juni aufgrund der restriktiven Koronarmaßnahmen ohne Publikum stattfinden.
Wenn die Untersuchung rechtzeitig abgeschlossen wird, könnte die Hauptverhandlung am 22. Juni beginnen. Das Gericht hat insgesamt fünf Sitzungstage angesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befinden sich die Ermittlungen in der Endphase, und aus Sicht der Anklage kann die Verhandlung am 22. Juni beibehalten werden.
Psychose
H. gestand, drei Wanderer erstochen zu haben: die 55-jährige Etsuko in Den Haag sowie den 68-jährigen Frans und die 63-jährige Diny in Heerlen im Mai letzten Jahres. Er sagt, er habe die Morde unter dem Einfluss einer Psychose begangen, weil er "Befehle oder Botschaften" dazu erhalten habe, unter anderem durch Nachrichtenberichte und Autokennzeichen.
In der Verhandlung wird es vor allem darum gehen, ob H. in einer Psychose gehandelt hat und völlig unzurechnungsfähig ist oder ob er diese Psychose nur vorgetäuscht oder durch den Konsum von Drogen und nicht verschriebenen Medikamenten selbst zu ihrem Ausbruch beigetragen hat.
TBS
Nach Ansicht der Experten des Pieter Baan Centrum (PBC) war H. psychotisch, als er die Wanderer tötete. Sie empfehlen eine tbs mit Zwangsbehandlung. Diese Experten haben festgestellt, dass bereits im Mai 2018 eine schwere psychotische Störung vorlag, die offenbar bis mehrere Monate nach den Morden im Mai dieses Jahres anhielt. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt dies und fragt sich, ob H. die Psychose nicht nur vortäuscht, wie die Staatsanwältin bei früheren Pro-forma-Anhörungen erklärte. Mehrere Sachverständige, die H. seit Mai 2018 untersucht haben, haben laut Staatsanwaltschaft nicht einmal den Verdacht einer Psychose geäußert. Die auf dem Computer von H. gefundenen Suchergebnisse (z. B. "How to fool professionals") und die Lügen von H. in den ersten polizeilichen Vernehmungen nähren diese Zweifel ebenfalls.
Nach Angaben seines Anwalts Serge Weening wurde H. zunächst durch Dinge in seinem Kopf zum Lügen gezwungen. H.s Eltern hätten in den zwei Tagen vor den Morden in der Brunssummerheide vergeblich um Hilfe bei Mondriaan GGZ gebettelt, aber man habe ihm gesagt, er müsse sich erst an seine neuen ADHS-Medikamente gewöhnen.
Forschung
Der Stand der Ermittlungen wird am 9. Juni in einer so genannten Pro-forma-Anhörung erörtert. Diese ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch lange nicht abgeschlossen. Weening hatte Anfang des Monats bei den Kammern Einspruch gegen die "Vorenthaltung von Informationen durch die Staatsanwaltschaft" erhoben. Nach Angaben der Kammer obliegt es den Sitzungsrichtern, hierüber zu entscheiden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft geht es nicht um das Zurückhalten von Informationen, sondern um die letzten Ermittlungshandlungen, die noch dokumentiert werden müssen. Jede Vernehmung von H. ergibt neue Informationen, die weiter untersucht werden müssen. Die letzte wird diese Woche dokumentiert. Weening wurde zugesagt, dass er die zusätzlichen Unterlagen noch in dieser Woche erhalten wird.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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