Aktuelles Strafverfahren

Yoeran (20) nach Sturz im Koma - (Telegraph.co.uk)

GULPEN - Es war nicht ein einzelner Schlag, der das Koma des 20-jährigen Yoeran Meertens verursachte, sondern der steinharte Sturz, den der Student danach erlitt. Das geht aus einem neuen Bericht eines Gerichtsmediziners hervor. Meertens wurde im Mai letzten Jahres bei einer Schlägerei nach einem Ausgehabend in Gulpen schwer verletzt.

Der Arzt hat den Bericht im Auftrag des Gerichts in Maastricht erstellt. Darin heißt es, dass Meertens, der einige Zeit im Koma lag, in der tödlichen Nacht eine Schädelfraktur und schwere Hirnschäden erlitten hat. "Ein hochenergetisches Trauma", sagte der Arzt.

"Im vorliegenden Fall handelt es sich um Schädel(basis)frakturen mit damit verbundenen Blutungen aufgrund von (durchtrennten) Blutgefäßen."

Nach Durchsicht der polizeilichen und medizinischen Unterlagen kam der Gerichtsmediziner zu dem Schluss, dass "die beschriebenen Verletzungen nicht in erster Linie auf einen Schlag gegen den Kopf zurückzuführen sind. Dafür ist die Verletzung zu umfangreich und schwer. Die beschriebenen Verletzungen könnten durchaus zu den Verletzungen passen, die entstehen, wenn der Schädel mit einem harten und stumpfen Gegenstand mit Fallgeschwindigkeit in Berührung kommt", heißt es im gerichtsmedizinischen Bericht.

"Wie bei einem Sturz mit dem Kopf auf ein hartes Fensterbrett oder die Straße. Das Rad des Klickers ist als Gegenstand, auf den er gefallen wäre, unwahrscheinlich". Ob die Tatsache, dass Yoeran Meertens Alkohol getrunken hatte, seine Verletzungen beeinflusst hat, lässt sich nach Ansicht des Gerichtsmediziners nicht mehr feststellen. "Der Blutalkoholspiegel lag bei 2,2. Ob dieser Blutalkoholspiegel tatsächlich eine Rolle bei der Entstehung und dem Verlauf der Verletzung gespielt hat, kann nicht mehr festgestellt werden, weil ich nicht beurteilen kann, welche Wirkung dieser Blutalkoholspiegel auf das Opfer zu diesem Zeitpunkt hatte."

Ivo van de Bergh, der Anwalt eines der angeklagten Jugendlichen, wollte sich nicht zu den Schlussfolgerungen des gerichtsmedizinischen Berichts äußern. ''Ich frage mich, so wie das Gericht dies in diesem Fall schon viele Male festgestellt hat, wie das jetzt wieder herauskommen konnte. Das überrascht mich sehr und ich denke daher, dass es nicht im Interesse meines Mandanten ist, sich vor der Anhörung am 3. Februar weiter dazu zu äußern", sagte der Maastrichter Strafverteidiger.

Das Gericht in Maastricht wird sich am 3. Februar mit dem Fall befassen. Dies wird hinter verschlossenen Türen geschehen, da es sich nur um minderjährige Verdächtige handelt, vier Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren aus Wijlre und Voerendaal. Der Gerichtsmediziner wird dann auch zu den Schlussfolgerungen in seinem Bericht gehört werden.

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