Aktuelles Strafverfahren

Unkrautplantage 'Ausweg' in finanzieller Notlage (Limburger)

Der Anbau von Cannabis ist nicht erlaubt. Aber Menschen in finanzieller Not sehen oft eine Hanfplantage als Lösung. Sie sind eine leichte Beute für das organisierte Verbrechen, stellte das Gericht in Maastricht gestern fest.

Maria und Bert sind beide um die 60 Jahre alt. Ihr Café in Posterholt läuft schlecht und sie sind in Gefahr, bankrott zu gehen. Sie sehen einen Ausweg, als sie hören, dass ein Bekannter von ihnen eine Cannabis-Plantage hat. Sie bringt Geld ein. Sie fragen diesen Bekannten Erik, ob er auch bei ihnen eine Cannabisplantage einrichten kann. Erik klopft an die Tür seines Kontakts Buddy, der nur zu gerne bereit ist, zu kommen und eine Plantage über dem Café einzurichten. Und wenn es eine Strafe gibt, zum Beispiel für das Abzapfen von Strom, wird Buddy sie bezahlen. Dieses Beispiel ist typisch für verschuldete Menschen, die Dieben das Anlegen von Cannabisplantagen überlassen. Denn édk Erik ist verschuldet, wenn er Buddy zögert. einen "Garten" auf dem Dachboden anzulegen.

3,5 Millionen Euro gewaschen, nach Angaben des Justizministeriums

Dieser Buddy ist laut Staatsanwaltschaft (0M) Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Und das organisierte Verbrechen scheint Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, gerne auszunutzen. Gestern erschienen plötzlich zwölf Personen vor Gericht, die auf die eine oder andere Weise mit der Bande des 30-jährigen Buddy L. (30) aus Beek, Thei R. (51.) aus Papenhoven, Marcello T. (46) aus Geleen und Peter S. (5o) aus Brunssum in Verbindung standen. Ihre kriminelle Vereinigung, die aus etwa 15 Personen besteht, hat nach Angaben der Justiz etwa 3,5 Millionen Euro gewaschen. Ein großer Teil dieses Geldes stammte aus dem Cannabishandel. Nicht nur die Plantagenbetreiber standen vor dem

Richter, auch der reguläre Elektriker der Bande und eine Frau, die hilft, Hanf zu Ppen zu schneiden. Die meisten der Verdächtigen, die in Máastricht vor Gericht standen, wurden zu Arbeitsstrafen zwischen 4o und 1,8o Stunden verurteilt. Einige wenige erhielten Geldstrafen oder die Rückzahlung des finanziellen Gewinns, den sie aus ihrem Hanfhandel gezogen hatten. Eine Ausnahme bildete ein 69-jähriger Mann aus Best. Laut Staatsanwaltschaft installierte er die Stromanlage in einem Schuppen in Schwalmtal, in dem sich eine Cannabisplantage mit mehr als tausend Pflanzen befand: Die Staatsanwaltschaft will den Verdächtigen für zwei Monate hinter Gitter bringen. Das Strafmaß soll in zwei Wochen folgen. Die Mitglieder der Bande sollen im September vor Gericht erscheinen.

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