GENHOUT/MAASTRICHT - Im neu aufgerollten Fall eines versuchten Totschlags an einem Polizisten in Genhout wurde gestern erneut ein Zeuge vor Gericht verhaftet, weil er gelogen haben soll. Damit stehen nun insgesamt vier Zeugen unter dem Verdacht des Meineids.
Am 15. Oktober letzten Jahres wurde ein Beamter bei der Untersuchung eines gestohlenen Anhängers im Lager Genhout fast angefahren. Der Beamte glaubte, den 27-jährigen Roy B. aus Beek als den Fahrer des Wagens zu erkennen. Vier Zeugen behaupteten, dies sei nicht möglich. B. soll zu dieser Zeit auf einer Party in Geleen gewesen sein. Der Staatsanwalt legte mehr Wert auf die Aussage des Beamten. Bei der ersten Anhörung am 24. Januar wurden daher bereits drei Zeugen wegen des Verdachts auf Meineid verhaftet: die Freundin von B., der Vater von B. und ein Bekannter. Der vierte Zeuge war damals nicht anwesend. Bei der gestrigen Wiederaufnahme des Verfahrens hat dieser vierte Zeuge noch unter Eid ausgesagt. Selbst nachdem Gerichtspräsident Van den Berg ihm nahegelegt hatte, dass drei Monate Haft für Meineid üblich sind, gab der Mann (der Vater von B.s Freundin) an, dass Roy auf der Party war. Der Beamte ließ auch diesen Zeugen abholen
Der Anwalt von Roy B., Serge Weening, war der Meinung, dass das Verfahren eigentlich gar nicht hätte wieder aufgenommen werden dürfen und sprach von einem "Zirkus, in dem die Staatsanwaltschaft eine Zugabe fordert". Immerhin hatte das Gericht die Verhandlung am 24. Januar geschlossen und beriet bereits über das Urteil. Der Staatsanwalt übermittelte dem Gericht dann ein Schreiben mit neuen Fakten, woraufhin das Gericht das Verfahren wieder eröffnete, "um der Verteidigung die Möglichkeit zu geben, auf diese Fakten zu reagieren". Laut Weening sollte ein Gericht nach Abschluss der Ermittlungen keinen Kontakt zu den Beteiligten haben. Da dies nun doch geschehen ist, sagt er voraus, dass auch Anwälte Fälle endlos verzögern werden, indem sie zwischen dem Abschluss der Ermittlungen und dem Urteil "neue Fakten" vorbringen.
Die neuen Fakten betrafen die ausführlichen Verhöre der ersten drei Zeugen, die des Meineids verdächtigt wurden. Zwei blieben bei ihrer Aussage, der dritte zweifelt nun das Datum der Party in Geleen an. B. wurde zu einer fast sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil soll am 6. März verkündet werden.