Mit dem Rechtsbeistand (Herr S.J.F. van Merm) ist das Gericht der Ansicht, dass es keine ausreichenden rechtlichen und überzeugenden Beweise gibt
Aktuelles Strafverfahren
Freispruch für Exporteur gestohlener Autos
In einer späten Dezembernacht erwischte die Polizei einen Mann, der versuchte, einen gestohlenen Porsche in einen gemieteten Lkw zu schieben. Der Lkw-Fahrer schöpfte Verdacht und rief die Polizei. Diese traf innerhalb weniger Minuten ein und stellte fest, dass neben dem Porsche noch drei weitere wertvolle Autos in der Halle standen, die über den Hafen von Antwerpen nach Dubai exportiert werden sollten. Eine Überprüfung der Fahrgestellnummern ergab, dass alle vier Autos Anfang des Jahres in Deutschland gestohlen worden waren.
In Fällen, in denen die Polizei jemanden mit gestohlenen Gegenständen auffindet, aber nicht beweisen kann, dass die Person die Gegenstände selbst gestohlen hätte, erhebt die Staatsanwaltschaft häufig Anklage wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung. So auch in diesem Fall. Im ersten Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem Unternehmer vor, dass er wusste, dass die Autos gestohlen waren, und im zweiten Fall hätte der Unternehmer zumindest "vernünftigerweise vermuten müssen", dass die Autos verschlossen waren.
Da es sich bei den Autos um exklusive, teure Modelle handelte, die keine Nummernschilder trugen, nachts hergebracht und über Nacht manipuliert wurden, hätte der Mann nach Ansicht des Staatsanwalts ahnen müssen, dass etwas nicht stimmt. Der Staatsanwalt fügte hinzu, dass der Mann schwitzte und stotterte, als die Polizei am Tatort eintraf, und fand es verdächtig, dass der Akku seines Telefons plötzlich leer war, als er die Fahrzeugpapiere zeigen wollte. Papiere, die sich später als Fälschungen herausstellten.
Bei der Anhörung brachte die Verteidigung vor, dass der Schuppenvermieter bei der Vermietung von Lagerraum ein etabliertes Untersuchungsprotokoll durchführte. Dazu gehörte die Überprüfung von Autoschlüsseln und Fahrzeugpapieren. Der Unternehmer bestand auch auf einem persönlichen Kontakt mit dem potenziellen Mieter, um zu sehen, ob er ihm vertrauen konnte. Der Unternehmer erklärte, das Fehlen von Nummernschildern entspreche der Vorbereitung der Autos für den Export, und dass er die Autos spät nachts in Empfang nehme - und sie mit Schweiß auf der Stirn herumschleppe - tue er aus Kundenfreundlichkeit. Bei der Anhörung zeigte er noch die Dokumente in seinem Telefon und erklärte, warum er sie für echt hielt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beweise für den Vorsatz nicht ausreichten, dass aber an sich genügend rechtliche Beweise für die Schuld des Unternehmers vorlägen. Das Gericht war jedoch nicht davon überzeugt, dass der Mann tatsächlich schuldig war, und sprach ihn daher frei. In Anbetracht der Tatsache, dass der Unternehmer daher zu Unrecht zwei Nächte lang auf der Polizeiwache festgehalten wurde, bereitet die Verteidigung einen Antrag auf Schadenersatz vor.
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