Angabe des Inhalts
Freispruch vom Hauptvorwurf des versuchten Totschlags und vom Nebenvorwurf der versuchten schweren Körperverletzung. Der Angeklagte bestreitet, dass er der Angeklagten die Kehle zugedrückt hat, und bei der Angeklagten wurden keine Verletzungen festgestellt, die ihre Aussage stützen, dass der Angeklagte ihr lange und mit Gewalt die Kehle zugedrückt hat. Das Gericht ist der Ansicht, dass die vom Angeklagten begangenen Handlungen keine ausreichenden Beweise dafür liefern, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit bestand, dass der Tod oder eine schwere Körperverletzung hätte eintreten können. Verurteilung wegen Körperverletzung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit unter Anrechnung der Untersuchungshaft.