Freispruch für Mittäter und Gehilfen beim Computerbruch. (Rechtspraak.nl)

Mit dem Verteidiger (Herr S.J.F. van Merm) ist das Gericht der Ansicht, dass es keine ausreichenden rechtlichen und überzeugenden Beweise dafür gibt, dass der Angeklagte sich der Mittäterschaft oder der Beihilfe zum Computer-Hacking schuldig gemacht hat, so dass er freigesprochen wird.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Stijn van Merm

STRAFRECHTSANWALT

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