Das Berufungsgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie der Förderung und/oder Vorbereitung von Handlungen freigesprochen. Das bloße Führen eines gemeinsamen Haushalts mit einem IS-Kämpfer reicht nicht aus, um es als erwiesen anzusehen, dass der Angeklagte dadurch an Handlungen teilgenommen oder Handlungen unterstützt hat, die auf die Verwirklichung des Ziels der terroristischen Vereinigung IS(IS) gerichtet waren oder unmittelbar damit zusammenhingen. Darüber hinaus reicht der Inhalt der vorliegenden Verfahrensakte nicht aus, um als erwiesen anzusehen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Handlungen in der Absicht ausgeführt hat, die in der Anklageschrift genannten terroristischen Straftaten vorzubereiten oder zu fördern, auch nicht in ihrer Gesamtheit und in ihrer Beziehung zueinander betrachtet.
Er fuhr viel zu schnell, stand unter Alkohol- und Kokaineinfluss und war nicht im Besitz eines Führerscheins. Der Autofahrer, der