Aktuelles Strafverfahren

Strafe für erpresserischen Friseur aufrechterhalten

AMSTENRADE/DEN BOSCH - Die Staatsanwaltschaft (OM) beim Berufungsgericht in Den Bosch wird keine Berufung gegen die Verurteilung des Kerkradeners Frits S.(50) wegen Erpressung eines Friseurs aus Amstenrade einlegen. Dies entschied der Generalstaatsanwalt am vergangenen Mittwoch, einen Tag vor Beginn der Berufungsverhandlung. Frits S. war zuvor vom Gericht in Maastricht wegen Erpressung seines Friseurs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, von denen sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen ihn waren sechs Jahre Haft gefordert worden. Der Generalstaatsanwalt zog die Berufung im letzten Moment zurück, nachdem S.s Anwalt Serge Weening dies beantragt hatte. "Ich habe ihr gesagt, dass ich fünf Polizeibeamte als Zeugen bereithalte. Sie sollten über die telefonische Erpressung der Friseurin aus Amstenrade durch meinen Mandanten aussagen. Das war vorsätzlich, um meinem Mandanten etwas anzuhängen. Als die Generalstaatsanwältin nach einiger Bedenkzeit davon überzeugt war, zog sie die Berufung zurück. Mein Mandant ist zufrieden mit der Strafe, die er nun verbüßen muss", so Weening.Frits S. bat seine Friseurin im Januar, zu ihm ins Auto zu steigen, woraufhin die beiden eine Spazierfahrt unternahmen. Dann teilte S. seinem Beifahrer mit, dass er tausend Euro von ihm wolle. Sollte der Friseur dieses Geld nicht geben, würde er seine Frau und seine Tochter nie wieder sehen. S. holt schließlich das geforderte Geld in dem Geschäft ab. Einige Wochen später rief der Mann aus Kerkraden den Friseur in Amstenraad erneut an und verlangte einen weiteren Geldbetrag (2.000 Euro). Das Opfer weigerte sich jedoch, den Betrag zu zahlen, und wandte sich an die Polizei. In Absprache mit der Polizei wurde beschlossen, Frits S. zu belasten.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen

Fangen Sie an zu tippen, um die gesuchten Beiträge zu sehen.