Geleen - Weil er Gabriele Barbini (27) in Rotterdam zu Tode gefahren hat, ist Mateusz Z. (28) aus Geleen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Aktuelles Strafverfahren
Vollständiger Freispruch von Geiselnahme und rechtswidriger Freiheitsberaubung. (Rechtspraak.nl)
Der Anwalt plädierte für Freispruch. Die Haupt- und Nebenanklage können nicht bewiesen werden. Die Aussagen des Opfers sind in vielen Punkten in sich widersprüchlich und können in Anbetracht des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 6. Juni 2017 (ECLI:NL:HR:2017:1017) nicht als Beweismittel verwendet werden. Die Aussagen des Opfers sind in diesem Fall entscheidend. Er ist der Einzige, der ausgesagt hat, dass der Angeklagte ihn angeblich gefesselt und angegriffen hat. Die Verteidigung hat beantragt, das Opfer zu befragen. Diesem Antrag hat das Gericht auch schon früher stattgegeben, aber das Opfer ist zu keiner Einladung zur Befragung vor dem Untersuchungsrichter erschienen. Obwohl die Verteidigung die nötige Initiative zeigte, war sie nicht in der Lage, von ihrem Vernehmungsrecht Gebrauch zu machen. Der Verteidigung wurde keine Entschädigung für die fehlende Gelegenheit zur Befragung angeboten, was eine Verletzung von Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) darstellen würde. Außerdem werden die Aussagen des Opfers auch sonst nicht durch andere Beweise gestützt.
Auch der Nebenklagepunkt kann nicht bewiesen werden. In der Anklageschrift wird dem Angeklagten eine frühere Mittäterschaft vorgeworfen, während die Verwirklichung dieser Tat auf eine gleichzeitige Mittäterschaft hindeutet. Darüber hinaus ist das Erfordernis des doppelten Vorsatzes nicht erfüllt. Der Angeklagte hatte nicht die Absicht, die Vortat zu begehen und seinen eigenen Beitrag zu dieser Straftat zu leisten. Schließlich kann nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte tatsächlich Hilfe geleistet hat. Das bloße Versäumnis, eine Straftat zu verhindern, ist keine Mittäterschaft, wenn es keine rechtliche Verpflichtung zum Eingreifen gibt.
Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:
In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen
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Mit dem Rechtsbeistand (Herr S.J.F. van Merm) ist das Gericht der Ansicht, dass es keine ausreichenden rechtlichen und überzeugenden Beweise gibt
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