Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Vier Jahre Gefängnis gegen Disco-Türsteher gefordert
MAASTRICHT - Das Gericht in Maastricht hat gegen einen ehemaligen Türsteher der Diskothek Peppermill in Heerlen vier Jahre Gefängnis, davon eine Bewährungsstrafe mit zwei Jahren Probezeit, gefordert. Der Mann aus Purmerend wird verdächtigt, einen Besucher schwer misshandelt zu haben. In der Nacht vom 2. auf den 3. Mai erhielt GiuseppeK. während seiner Arbeit als Türsteher in der Diskothek das Signal, dass in der Diskothek ein Streit im Gange war. Nachdem einige dieser Jungen von K. aus der Disko vertrieben worden waren, meldete sich einer von ihnen mit blutverschmiertem Gesicht bei K. und sagte, dass der Streit draußen wieder aufgeflammt sei. Der ziemlich aufgeregte Türsteher - 'ich fühlte mich verarscht' - beschloss daraufhin, die vermeintlichen Täter im Auto eines zufälligen Passanten zu verfolgen. K. verpasste einem von ihnen, dem späteren Opfer, mindestens zwei kräftige Ohrfeigen.
Laut Zeugenaussagen trat der verdächtige Türsteher, der inzwischen von seinem Job im Peppermill und als Sicherheitsbeamter am Flughafen Schiphol ausgeschlossen wurde, den Jungen noch mehrere Male. Das Opfer erlitt bei diesem Vorfall schließlich einen gebrochenen Wangenknochen, einen Kieferbruch und eine gebrochene Augenhöhle. Staatsanwalt Verbaas hatte kein gutes Wort über diese Aktion zu sagen. "Der Angeklagte hat das Opfer fast zu Tode getreten, indem er sein eigenes Recht spielte. Er hätte die Polizei rufen müssen, nicht mehr und nicht weniger." Serge Weening bat das Gericht, seinen Mandanten vom versuchten Totschlag freizusprechen und ihn wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen. "Es war in der Tat nicht die Rede davon, dass mein Mandant getreten hat, dass er eine Art Fußball gespielt hat. Dass er diese Verletzung mit seinen kräftigen Händen verursacht hat, ist daher durchaus möglich."
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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