Aktuelles Strafverfahren

Verstoß gegen die Ausgangssperre

Am vergangenen Mittwoch kündigte das Kabinett seine Absicht an, eine "Ausgangssperre" zu verhängen. Am nächsten Tag stimmte das Repräsentantenhaus dieser Maßnahme zu. Diese Ausgangssperre tritt heute Abend in Kraft. Von da an ist es im Prinzip verboten, sich zwischen 21:00 und 04:30 Uhr im Freien aufzuhalten. Verstöße gegen die Ausgangssperre sind strafbar! Wie ist das eigentlich legal?

In diesen außergewöhnlichen Zeiten zieht die Regierung besondere gesetzliche Bestimmungen heran. Im Prinzip muss ein Ausnahmezustand herrschen, um eine Ausgangssperre zu verhängen. Glücklicherweise gibt es in den Niederlanden noch keinen solchen Ausnahmezustand. Eine Ausgangssperre kann jedoch auch ohne Ausnahmezustand verhängt werden, nämlich unter 'außergewöhnlichen Umständen'. Dies geschieht durch einen speziellen 'Königlichen Erlass'. Einfacher ausgedrückt: durch einen Regierungsbeschluss. Die Ausgangssperre stützt sich auf das Gesetz über außerordentliche Befugnisse der Zivilbehörden. Ein ganz schöner Brocken. Kurz gesagt, gibt diese Bestimmung die Befugnis, den Aufenthalt im Freien zu beschränken. Die Regierung stützt sich nun auf diese Bestimmung, um die Ausgangssperre zu verhängen. Gleichzeitig ist es ein Novum: Es ist das erste Mal, dass der Artikel angewendet wird.

Um eine Ausgangssperre auszulösen, ist die Beteiligung des Repräsentantenhauses nicht zwingend erforderlich. Es muss jedoch sofort ein Gesetzentwurf eingebracht werden, um die Ausgangssperre aufrechtzuerhalten. Wird dieses 'Verlängerungsgesetz' nicht verabschiedet, wird die Ausgangssperre hinfällig. Inzwischen hat das Unterhaus bereits über die Ausgangssperre debattiert und ihr zugestimmt.

Wenn Sie nicht unter eine Ausnahme fallen, ist die Verletzung der Ausgangssperre strafbar! Solche Verstöße können hart bestraft werden. Das geht aus den angedrohten Höchststrafen hervor: sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von 8700 €. Die Regierung hat jedoch bereits angekündigt, dass die Strafe in der Praxis viel niedriger ausfallen wird, nämlich mit einem Strafbefehl von 95 €. Damit wird die Straftat nicht in das 'Strafregister' aufgenommen. Die Regierung und die Polizei haben angedeutet, dass sie die Strafe sofort vollstrecken werden.

Die (falsche) Erstellung einer eigenen (Arbeitgeber-)Erklärung gilt übrigens als Fälschung. Das ist eine Straftat und wird härter bestraft.

In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen

Fangen Sie an zu tippen, um die gesuchten Beiträge zu sehen.