Coronavirus
Vergehen mit Coronavirus kann Gefängnisstrafe bedeuten
jan roos, Covid_19, covid19, corona niederlande, corona symptome, corona karte, corona nachrichten, corona virus niederlande, bußgeld corona verletzung, minister bruno bruinsDie Regierung hat mehrere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus ergriffen. Dazu gehört ein Verbot von Aktivitäten mit mehr als 100 Personen. Schulen und Kindergärten müssen vorübergehend schließen. Das Gleiche gilt für Ess- und Trinkstuben, Sport- und Fitnessclubs, Saunas, Sexshops und Cafés (in Ess- und Trinkstuben und Cafés ist jetzt nur noch Take-away erlaubt). Diese Verbote können in sogenannten 'Notverordnungen' von den Vorsitzenden der Sicherheitsregionen erlassen werden. Dies ist nun in allen 25 Sicherheitsregionen der Niederlande geschehen.
Ein Verstoß gegen solche Notstandsverordnungen ist gemäß Abschnitt 443 des Strafgesetzbuches strafbar.
Die Höchststrafe ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe der zweiten Kategorie (4.350 €). Bei der Straftat handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Darüber hinaus müssen alle Anweisungen der zuständigen Beamten zur Umsetzung dieser Vorschriften sofort befolgt werden. Die Polizei kann Sie zum Beispiel anweisen, eine Veranstaltung, bei der mehr als 100 Personen anwesend sind, auf maximal 100 Personen zu beschränken. Denken Sie an eine Hochzeit oder eine andere organisierte Veranstaltung. Es besteht die Möglichkeit, dass dies ebenfalls zu einer sofortigen (finanziellen) Sanktion führt.
Neben dem Strafrecht kann auch das Verwaltungsrecht durchgesetzt werden. Denken Sie an einen Strafbefehl, wenn eine Kneipe oder ein Fitnessstudio ein Verbot aus der Notverordnung nicht einhält.
Wir raten Ihnen, sich an die Regeln zu halten. Aber im Falle eines Verstoßes beraten wir Sie gerne.