Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Verlust des Rechts auf rechtsstaatliche, angemessene Bestrafung
MAASTRICHT - "Menschen, die so etwas tun, haben keine Ahnung von Rechtsstaatlichkeit. Der Verlust der körperlichen Kräfte und der Verlust des Rechts auf Rechtsstaatlichkeit wäre die angemessenste Strafe." Das sagte Staatsanwältin Anneke Rogier gestern vor dem Gericht in Maastricht und forderte anschließend hohe Haftstrafen für sechs der sieben Verdächtigen bei einem schweren Überfall in Geleen. In der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 2007 wurden zwei Männer im Hanenhof von einer Gruppe von - nach Zeugenaussagen - 10 bis 15 Personen getreten und geschlagen. Einer erlitt schwere Hirnschäden, der andere eine zerschmetterte Schulter. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gegen Stephan P. wegen zweifachen versuchten Totschlags und offener Gewalt in einem Café im November 2007 gefordert. Obwohl das Gericht vorgestern entschied, dass die Aussagen der 'bedrohten Zeugin' 0801 nicht als Beweismittel in dem Fall gelten sollten, verwendete Rogier sie trotzdem, wenn auch nur spärlich. Sie kündigte außerdem eine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts an, '0801' von der Beweisführung auszuschließen. Laut 0801 und dem Mitangeklagten Jeremy M. - der übrigens sehr gemischt aussagte und bei der Anhörung nur über seine eigene Rolle sprechen wollte - hat P. beide Opfer getreten und geschlagen. "Stephan P. ist gefährlich. Wehrlose, unbekannte Menschen, die ihm im falschen Moment über den Weg laufen, sind in Gefahr." Im November letzten Jahres wurde P. wegen Beihilfe zum Totschlag an Fer Loontjens im Geleener Café 't Vlaegelke während des Karnevals 2008 zu acht Jahren Haft verurteilt.Paul S., der im 'Vlaegelke-Fall' freigesprochen wurde, hörte gestern sieben Jahre Haft gegen ihn wegen eines einzigen versuchten Totschlags an jenem 10. Juni 2007 (seine Beteiligung am anderen Opfer kann laut Staatsanwaltschaft nicht bewiesen werden) und drei weiterer angeblicher Gewalttaten. "Meine Bemerkung über die Rechtsstaatlichkeit gilt mit Nachdruck für diesen Angeklagten", sagte der Beamte, nachdem S.s Anwalt Serge Weening bereits unmittelbar danach seine "Abscheu" über diese Bemerkung zum Ausdruck gebracht hatte. Rick D., der im 'Fall Vlaegelke' zu sechs Jahren verurteilt wurde, sollte nach Ansicht des Beamten vier Jahre Haft wegen Beihilfe zum einfachen versuchten Totschlag verbüßen. Drei andere sollten vier Jahre bekommen, einer von ihnen auf Bewährung, und der siebte sollte in den Augen der Staatsanwaltschaft freigesprochen werden. Die Beamtin erinnerte daran, dass die Ermittlungen in dem Fall mühsam waren, weil die Zeugen sich nicht trauten, "aus Angst vor dieser Gruppe" auszusagen. Sie fragte sich laut, warum diese beiden Männer im Juni 2007 Opfer einer "exzessiven, barbarischen Explosion der Gewalt" wurden. Vielleicht hat eine unschuldige Bemerkung die Herren zum Explodieren gebracht. Sie feierten ihre Aggression, klopften ihre Jacken ab und gingen in die Disco." Heute gehört das Wort den Anwälten der Angeklagten.
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