MAASTRICHT - Eine Schande. Ekelerregend. Völlig unangemessen. Äußerst schockierend. Ungeheuerlich. Die Anwälte der sieben Verdächtigen im Fall der Körperverletzung von Geleen fanden gestern vor dem Gericht in Maastricht kaum Worte, um ihre Empörung über die Äußerungen der Justizbeamten angemessen auszudrücken. In ihrer Anklageschrift von vorgestern erklärte Staatsanwältin Anneke Rogier, dass "Menschen, die so etwas tun (gemeint sind die Verdächtigen, die im Juni 2007 zwei Männer auf dem Markt in Geleen schwer angegriffen haben, Anm. d. Red.), den Rechtsstaat nicht verstehen. Der Verlust der Kraft, der körperlichen Kraft und der Verlust des Rechts auf Rechtsstaatlichkeit wäre die angemessenste Strafe." Was hat sie damit gemeint, fragten sich alle Anwälte in ihren Plädoyers. "Körperliche Bestrafung? Todesstrafe? Ich sollte hoffen, dass dieser Offizier keine politischen Ambitionen hat", sagte Anwalt Peter Hermsen des Angeklagten Rick D., gegen den vier Jahre wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag gefordert wurden. "Es scheint, als ob der Beamte diesen Menschen eine schwere Krankheit oder sogar den Tod wünscht", sagte Serge Weening, Anwalt von Paul S. (Forderung von sieben Jahren).
"Sie will diese Leute ächten. Diese Art von Äußerung ist äußerst schockierend", meinte Anwalt Ivo van de Bergh von Jeremy M. (Forderung vier Jahre, wovon eines ausgesetzt wurde). Die Anwältin Françoise Landerloo von Anthony P. (Forderung vier Jahre, davon eines zur Bewährung ausgesetzt) sagte, die Aussagen seien "weit davon entfernt". Anwalt Peer Szymkowiak von Stephan P. (Forderung acht Jahre) stürzte über eine nachfolgende Passage in der Anklageschrift, in der der Beamte sagte: "Eine solche Strafe ist hier gesetzlich nicht erlaubt. Eine Reduzierung auf die Kultur von Menschen, die so etwas tun, kommt nicht in Frage." Sein Mandant, so Szymkowiak, verstand dies als "eine Anspielung auf die molukkische Gemeinschaft, da alle - bis auf einen der Angeklagten - dieser Gemeinschaft angehören. Er ist sehr verletzt." Im Vorgriff auf ihre heutige Antwort ließ Officer Rogier gestern schriftlich verlauten, dass "diese Staatsanwältin mit den vom Gesetz festgelegten Strafen sehr zufrieden ist. Das Beispiel gehört zu einer Art von Gesellschaft, zu der dieser Beamte niemals gehören möchte." Im Übrigen haben alle Anwälte aus Mangel an Beweisen Freispruch für ihre Mandanten gefordert.
Die Frau, die im Februar von ihrem Ehemann Yilmaz D. (43) mit kochendem Öl übergossen wurde, war am Mittwoch kurzzeitig außer Landes