Van den B. kann auch in den Niederlanden strafrechtlich verfolgt werden

LANDGRAAF - Rechtsanwalt Serge Weening hat einen belgischen Anwalt beauftragt, seinen Mandanten Eric van den B. zu unterstützen. Dieser wird heute in der Gerichtskammer in Verviers die Freilassung von Van den B. fordern.
Dunkle Wolken hängen auch über dem Kopf des ehemaligen Betreibers des Hotel-Restaurants Overste Hof in Landgraaf in den Niederlanden. Van den B. ging 2004 persönlich in Konkurs und dasselbe geschah mit seinen beiden Investmentgesellschaften. Der Aufsichtsrichter erhob Anklage gegen Van den B. Laut Richter Groen hat er sich unter anderem der Urkundenfälschung, des Meineids, des betrügerischen Bankbruchs und des Handelns als professioneller Investor schuldig gemacht, obwohl er nicht über die erforderlichen Papiere verfügte.

Laut Pieter Scholtes, dem Konkursverwalter, war Van den Bergh nicht in der Lage zu klären, wie er die 2,4 Millionen Euro, die ihm Kunden anvertraut hatten, investiert hat. Scholtes: "Ich kann mit der Abwicklung der Konkurse und der Suche nach den Geldströmen nicht fortfahren, solange keine Klarheit über eine mögliche strafrechtliche Untersuchung besteht."

Dasselbe gilt für das fehlende Kücheninventar des Overste Hofs, mit dem Van den Bergh letztes Jahr ebenfalls gescheitert ist. Das hatte einen Wert von mindestens 20.000 Euro, so der Treuhänder.

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