DEN BOSCH - Das Urteil des Gerichts in Den Bosch, das einen 30-jährigen Polen wegen des Mordes an seiner Helmond-Freundin B. Tolhuis zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt hat, bleibt bestehen. Der Pole hatte Berufung eingelegt, in der Hoffnung, dass eine psychiatrische und psychologische Untersuchung ergeben würde, dass er zum Zeitpunkt des Mordes nicht voll schuldfähig war.
Dies könnte zu einer Strafminderung führen. Allerdings lassen die Ergebnisse der Untersuchung an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sowohl der Psychiater als auch der Psychologe erklärten ihn für voll schuldfähig. Der Pole hat daraufhin gestern die Berufung zurückgezogen.
Der Präsident des Gerichts sagte, dass die Berufung eigentlich zu spät zurückgezogen wurde, dass aber dennoch kein Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens bestehe. Die Entscheidung des Gerichts ist also eindeutig.
Der Pole tötete am 10. Mai 2008 seine 47-jährige Freundin mit acht Messerstichen in ihrem Haus in Volderhof. Anschließend floh er in ihrem Auto nach Polen. Der Sohn von Frau Tolhuis fand seine Mutter einen Tag nach dem Verbrechen tot in ihrem Bett. Er wollte sie mit seiner Frau und seinem kleinen Sohn wegen des Muttertags besuchen.
Der Fall kam erst 3,5 Jahre nach dem Mord vor Gericht, weil der Mann in Polen noch eine Strafe verbüßen musste.