EAW Polen zur Vollstreckung einer im Dezember 2015 verhängten Freiheitsstrafe. Übergabe gewährt.
AMSTERDAMER HOF
KAMMER FÜR INTERNATIONALE RECHTSHILFE
Staatsanwaltschaftsnummer: 13/751102-20 (EAW I)
RC-Nummer: 20/638
Datum des Urteils: 3. Juni 2020
AUSFÜHRUNG
Zu dem Antrag nach § 23 Übergabegesetz (OLW), den der Staatsanwalt bei diesem Gericht eingereicht hat. Dieser Antrag ist auf den 31. Januar 2020 datiert und betrifft unter anderem die Prüfung eines Europäischen Haftbefehls (EAW).
Dieser Haftbefehl wurde am 22. August 2018 vom Sąd Okręgowy w Zielonej Górze (Amtsgericht Zielona Góra), Polen, ausgestellt und zielt auf die Festnahme und Übergabe von: