Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Tödliche Kneipenschlägerei: bis zu 10 Jahre Gefängnis gefordert
GELEEN/MAASTRICHT - Die Zeugen der tödlichen Prügelattacke auf Fer Loontjens (47) haben der Gesellschaft einen Dienst erwiesen, indem sie trotz ihrer Angst ausgesagt haben.
Das sagte Staatsanwältin Anneke Rogier gestern vor dem Gericht in Maastricht, wo die sieben Verdächtigen des Überfalls (am Karnevalssonntag im Café 't Vlaegelke in Geleen) vor Gericht standen. Die Staatsanwältin forderte Haftstrafen von bis zu 10 Jahren.
"Ohne diese Zeugen wäre die Strafverfolgung nicht möglich gewesen. Sie wurden unverhältnismäßig stark belastet, weil sie immer wieder Aussagen machen mussten." Viele Zeugen sagten, sie hätten Angst vor der Gruppe, der die Verdächtigen angehörten, und einige sagten, sie seien bedroht worden, so Rogier. "Trotzdem haben sie ausgesagt. Sie verdienen Lob, weil sie den Mut und die Kraft gefunden haben, dies zu tun."
Bei vier der Verdächtigen sieht es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass sie "Totschlag in Tateinheit" begangen haben. Gegen die Hauptverdächtigen Stephan P. (32) - der zugibt, das Opfer mit einer Krücke geschlagen zu haben, aber sagt, er habe das Opfer damit nicht geschlagen - und Gennaro S. (32) - der angeblich den ersten Schlag ausgeführt hat, was er bestreitet - forderte sie jeweils 10 Jahre Gefängnis.
Rick D. (22), der zugibt, mehrmals geschlagen und getreten zu haben, und Barry H. (26), der jegliche Beteiligung bestreitet, wurden jeweils für acht Jahre angeklagt. Der aufgeregte H. zog es nach der Hälfte der Anklage in seinem Fall vor, im Zellkomplex des Gerichts zu bleiben, anstatt sich im Gerichtssaal aufzuhalten. Paul S. (22) und Anthony P. (26), denen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie selbst Gewalt angewendet haben, die sich aber laut Anklage auch nicht davon distanziert haben, forderte Rogier zwei Jahre für offene Gewalt. Douglas C. (42) kann für das gewalttätige Verhalten der Gruppe nicht verantwortlich gemacht werden: für ihn beantragte der Staatsanwalt Freispruch.
Der Streit am Karnevalssonntag entstand wegen eines Fehlers an den Spielautomaten. Loontjens wurde nach draußen gebracht, kehrte aber zurück, um Wiedergutmachung zu leisten. Es kam zu einer Explosion der Gewalt, an deren Folgen Loontjens 13 Tage später starb. Obwohl nicht klar ist, wer den tödlichen Schlag oder Tritt ausgeführt hat, steht fest, dass "dieses Zusammenspiel zum Tod von Fer Loontjens geführt hat", schließt Rogier.
Heute haben die sieben Anwälte das Wort.
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