Geleen - Weil er Gabriele Barbini (27) in Rotterdam zu Tode gefahren hat, ist Mateusz Z. (28) aus Geleen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Aktuelles Strafverfahren
Thijs H. zu 18 Jahren Gefängnis und tbs verurteilt (Telegraaf.nl)
MAASTRICHT - Er wolle vor allem Menschen helfen, behauptet er selbst. Er sieht sich definitiv nicht als Mörder. Aber der 28-jährige Thijs H. ist es. So lautete das Urteil des Gerichts in Maastricht am Donnerstag in einem sehr harten Urteil. Thijs H. wurde wegen dreier Morde im Mai letzten Jahres zu 18 Jahren Haft und tbs mit Zwangsbehandlung verurteilt.
Das war kein Ergebnis, das Thijs H. und seine Familie sich erhofft hatten, auch wenn der Angeklagte das nicht zeigte. Er hörte scheinbar unbeeindruckt zu. Es ist auch nicht das Ergebnis, das die Staatsanwaltschaft bevorzugt hätte. Diese forderte vor einem Monat 24 Jahre Gefängnis und tbs und sagt immer noch, dass sie das für ein angemessenes Urteil hält. Von Seiten der Verteidigung ist eine Berufung sicherlich naheliegend.
Die Anwälte Serge Weening und Joost de Bruin sind der Meinung, dass Thijs H. für seine Taten überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil er völlig unter dem Einfluss einer Psychose gehandelt hat. Aber wie die Staatsanwaltschaft scheint auch das Gericht nicht mit den Experten des Pieter Baan Zentrums übereinzustimmen, die der Meinung sind, dass Thijs H. völlig wahnsinnig war.
Das Gericht befand, er habe gezeigt, dass er wusste, was er tat. Er hat nach den Morden Informationen über Psychosen nachgeschlagen, die Symptome abgehakt und seinen Ärzten etwas vorgemacht.
Dass eine "schwerwiegende psychische Störung" vorlag, ist sicher, aber nicht so, dass Thijs H. nicht mehr in der Lage gewesen wäre, eine eigene Entscheidung zu treffen, so das Gericht. Außerdem hat Thijs H. eine Mitschuld an dem Zustand, in den er geraten ist, indem er gegen den ausdrücklichen Rat der Ärzte Medikamente genommen hat, indem er Medikamente eingenommen hat, die nicht verschrieben wurden, und indem er die Medikamente, die ihm verschrieben wurden, nicht genommen hat.
Als er am 3. und 7. Mai loszog, um Menschen zu töten, tat er dies weder aus einer Laune heraus noch völlig unter dem Einfluss einer Störung, urteilte das Gericht. Er sorgte dafür, dass er über sein Telefon nicht geortet werden konnte und nahm ein großes Hackbeil mit. Außerdem beschloss er zunächst, die Mordaufträge zu ignorieren, die er erhielt, nachdem er sein erstes Opfer gemacht hatte. Auf der Brunssummer Heide ließ er ein potenzielles Opfer laufen, weil es sich um jemanden handeln könnte, der sich zu heftig wehren würde. All dies deutet auf die Möglichkeit eines Vorsatzes hin: Mord, mit anderen Worten. Nicht Totschlag, sagte das Gericht.
Das Gericht hält es im Interesse der Sicherheit der Gesellschaft für äußerst wichtig, dass Thijs H. schnell behandelt wird. Nach Ansicht der Experten ist das Risiko einer Wiederholung sehr hoch. Aus diesem Grund ist das Gericht auch der Meinung, dass die Behandlung bereits nach sechs Jahren beginnen sollte, wenn Thijs H. ein Drittel seiner Strafe verbüßt hat. Normalerweise geschieht dies nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe.
Die Angehörigen reagierten über ihre Anwälte mit Genugtuung, obwohl die Haftstrafe viel niedriger ausfiel. Anwalt Phil Boonen sagte, die Angehörigen der Opfer in der Brunssummer Heide, Diny und Frans, seien besonders erleichtert, dass das Gericht Thijs H. nicht geglaubt hat, als er sagte, er sei von seiner Psychose kontrolliert worden. "Sie sind auch nicht dagegen, dass seine Behandlung früher als üblich beginnt. Je länger man wartet, desto geringer ist die Chance auf einen guten Ausgang. Sie sind damit einverstanden."
Rechtsanwalt Sébas Diekstra, der den Ehemann des ersten Opfers von Thijs H., Etsuko, und die Zwillingsschwester von Diny unterstützt, sagt, dass "ihre größte Befürchtung war, dass das Gericht auch von Thijs H. getäuscht werden könnte. Für die Familien ist natürlich keine Strafe hoch genug, aber sie finden dieses Urteil angemessen und akzeptabel." Übrigens, so Diekstra, gehen die Angehörigen davon aus, dass der Minister Thijs H. erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe mit der tbs-Behandlung beginnen lassen wird.
Die Staatsanwaltschaft ist zufrieden, dass das Gericht fast alle Überlegungen der Staatsanwaltschaft übernommen hat. Pressesprecherin Anneke Rogier: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass 24 Jahre Gefängnis eine angemessene Strafe sind." Rogier schließt eine Berufung nicht aus.
https://www.telegraaf.nl/nieuws/1780818411/thijs-h-veroordeeld-tot-18-jaar-cel-en-tbs
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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