Thijs H. legt Berufung gegen seine Verurteilung wegen dreier Morde ein. Das berichtet sein Anwalt Serge Weening. Das Gericht in Maastricht hat den 28-Jährigen zu 18 Jahren Gefängnis und Zwangsmaßnahmen verurteilt.
Nach Ansicht von Weening wurde H. zu Unrecht wegen Mordes verurteilt. "Das Pieter Baan Zentrum kam nach umfangreichen und sorgfältigen Untersuchungen zu dem Schluss, dass er ausschließlich unter dem Einfluss einer schweren Psychose gehandelt hat. Thijs H. war völlig unzurechnungsfähig."
Weening ist der Ansicht, dass "das Urteil des Gerichts den Umständen, unter denen Thijs zu seinen Handlungen kam, nicht gerecht wird".