Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Thijs H. in Berufung, Staatsanwaltschaft nicht (Limburger.nl)
Thijs H. legt Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Maastricht ein. Dieses Gericht hatte den Brunssumer H. vor zwei Wochen wegen der drei Morde, die er begangen hat, zu 18 Jahren Gefängnis und einer Zwangsbehandlung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hat sich mit dem Urteil abgefunden. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Sache jetzt erledigt wird, vor allem für die Angehörigen. Wir wollten eine hohe Gefängnisstrafe in Verbindung mit einer Haftstrafe. Das haben wir bekommen. Deshalb werden wir auch nicht in Berufung gehen", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Vor vier Wochen forderte dieser 24 Jahre Gefängnis plus tbs mit Zwangsbehandlung.
Psychose
Thijs H. selbst geht in Berufung. "Er wurde zu Unrecht wegen Mordes verurteilt. Außerdem hat das Gericht Thijs zu Unrecht für seine Taten mitverantwortlich gemacht. Das Pieter Baan Zentrum kam nach umfangreichen und sorgfältigen Untersuchungen zu dem Schluss, dass er ausschließlich unter dem Einfluss einer schweren Psychose gehandelt hat. Thijs H. war völlig wahnsinnig", begründet sein Anwalt Serge Weening den Schritt.
Er glaubt, dass das Urteil des Gerichts den Umständen, unter denen Thijs zu seinen Handlungen kam, nicht gerecht wird. "Das Gericht hat die Fakten falsch interpretiert. Wir sehen der Berufung mit großer Zuversicht entgegen", so Weening und Job Knoester. Der letztgenannte Anwalt wird die Nachfolge von Weenings Bürokollegen Joost de Bruin antreten, der Staatsanwalt werden wird. Neben De Bruin wechselt ein weiterer Bürokollege von Weening zur Staatsanwaltschaft.
Wahnvorstellung
Für das Gericht steht fest, dass H. dreimal mit Vorsatz zugeschlagen hat: dreimal Mord also, zweimal in Brunssummerheide und einmal in Den Haag. Das Gericht bezweifelt den Wahrheitsgehalt der Wahnvorstellungen von H. und glaubt, dass er die Symptome übertrieben hat, um die "gewünschte Unzurechnungsfähigkeit" abzurunden. Das Gericht empfiehlt, dass die tbs nach sechs Jahren beginnt. Allerdings muss er dann für die gesamte Dauer der Strafe in einer tbs-Klinik bleiben. Das Gericht sieht eine langfristige, notwendige Behandlung vor.
Laut H.s Anwalt Serge Weening verursachten seine Medikamente jedoch eine "Eskalation in Thijs' Gehirn", die ihn schließlich dazu brachte, die Morde zu begehen, einen in Den Haag und zwei in Brunssummerheide. Dass H. angeblich gelogen, wechselnde Aussagen gemacht und seine Geschichte angepasst hat, wird ihm ungerechterweise angelastet, so Weening: das passt zu seiner Genesung von seinem Syndrom.
https://www.limburger.nl/cnt/dmf20200813_00171602/thijs-h-in-hoger-beroep-openbaar-ministerie-niet
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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