Thijs H. (28) wird eine tbs-Maßnahme und 24 Jahre Gefängnis erhalten, wenn es nach der Justiz geht. Im Mai 2019 erstach Thijs drei Menschen, eine Frau in Den Haag und einen Mann und eine Frau in der Brunssummerheide.
In ihrem Antrag ignoriert die Staatsanwaltschaft den Rat von Experten, Thijs für völlig unzurechnungsfähig zu erklären. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für vermindert schuldfähig.
Außerhalb von sich selbst
Später stellte der Brunssumer fest, dass er zum Zeitpunkt der Morde psychotisch war, was von Experten des Pieter Baan Zentrums unterstrichen wurde. Diese Experten empfahlen, Thijs für völlig unzurechnungsfähig zu erklären und somit keine Strafe zu verhängen. Der 20-Jährige soll völlig außer sich gewesen sein, als er die Morde beging.
Nicht ungestraft
Dass der Student mit einer Psychose zu kämpfen hatte und dies mit ein Grund für die Morde war, schließt die Staatsanwaltschaft nicht aus. "Aber nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass kein anderes Motiv eine Rolle gespielt hat, kann Straffreiheit folgen", stellte der Beamte klar. Die Justiz argumentiert, dass dies nicht der Fall sein kann und betont, dass das Pieter-Baan-Zentrum berät und nicht entscheidet.
Seele für Satan
Die Justiz war lange Zeit skeptisch gegenüber Thijs' Psychose-Geschichte. "Wir hatten diese Vorbehalte und haben sie immer noch", sagte der Beamte am Dienstag. Thijs hat nicht nur im Internet nach Möglichkeiten gesucht, Experten und die Justiz zu täuschen, er hat auch seine Medikamente nicht oder falsch eingenommen und Cannabis und psychedelische Trüffel konsumiert.
Der Verdächtige besuchte auch Websites über Serienmörder, Psychopathen und dunkle Gestalten wie Luzifer. Unter anderem suchte er nach dem Thema "Wie überträgt man seine Seele auf Satan?".
Manchmal grausam
Ob Thijs die Morde begangen hat, steht nicht mehr in Frage. Er hat gestanden, aber es gibt auch zahlreiche DNA-Spuren und Zeugen, die ihn in der Nähe der Morde gesehen haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kann auch bewiesen werden, dass ein Vorsatz und damit Mord vorlag. "Wie er selbst sagte: Er fand es manchmal grausam, manchmal zu vielaber er wusste die ganze Zeit, was er tat."
Plötzliches Geständnis
Auch innerhalb der Justiz gibt es Misstrauen gegenüber Thijs' Aussagen. Erst als er die gesamte Akte gelesen hatte und somit wusste, welche Beweise gegen ihn vorlagen, legte er ein Geständnis ab und machte die nötigen Angaben. Bis dahin gab er immer an, dass er nichts weiter wisse. Im Übrigen sieht die Justiz in mehreren Aussagen des Brunssumers Widersprüche.
Am Mittwoch wird der Prozess gegen Thijs H. mit dem Plädoyer seines Anwalts Serge Weening abgeschlossen. Der Richter wird sein Urteil voraussichtlich am 30. Juli verkünden.
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