Geleen - Weil er Gabriele Barbini (27) in Rotterdam zu Tode gefahren hat, ist Mateusz Z. (28) aus Geleen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Aktuelles Strafverfahren
Staatsanwaltschaft: Täter Pantoffelmord als Erwachsener bestrafen
DEN BOSCH - Ali B., der Hauptverdächtige im sogenannten Pantoffelmord an dem älteren Arnol Vink aus Brunssum, sollte nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Das ist die Meinung der Staatsanwaltschaft. Generalstaatsanwalt K. Wetzels forderte gestern vor dem Berufungsgericht in Den Bosch vier Jahre mit tbs, während B. nach Jugendstrafrecht zu maximal zwei Jahren verurteilt werden kann.
Zum Zeitpunkt des Mordes war B. 17 Jahre alt. Laut Wetzels können 16- und 17-Jährige nach dem Erwachsenenrecht verurteilt werden, abhängig von "der Schwere der Tat, den Umständen, unter denen die Tat begangen wurde, und der Persönlichkeit des Angeklagten". Außerdem argumentierte Wetzels, dass B., der gestanden hatte, Vink erstochen zu haben, mit einer geringeren Strafe davonkam als der erwachsene Mustapha Z. im Urteil des Maastrichter Gerichts.
Der Anwalt von B., S. Weening plädierte für ein Verfahren nach dem Jugendstrafrecht. Er argumentierte, dass die vier "ungeschickt" gehandelt hätten. Weening: "Der Mord wurde nicht mit dem Denkmuster eines Erwachsenen begangen. Außerdem ist es wichtig, dass B. so schnell wie möglich behandelt wird. Diese Bestrafung ist nicht gut für die Entwicklung des Kindes. "Die anderen Verdächtigen, die zum Zeitpunkt des Mordes minderjährig waren, wurden jedoch nach dem Jugendstrafrecht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft forderte je ein Jahr Gefängnis gegen Sufian Z. und Mohammed S. Gegen Mustapha Z. 23 wurden sechs Jahre gefordert. Die Geschichten der vier stimmten nicht überein. B. behauptete, er habe den drei Mitangeklagten gesagt, er wolle Vinks Debitkarte und PIN-Nummer bekommen, aber die anderen bestritten dies. B. sagte auch, dass Z. und S. kurz vor dem Mord versucht hätten, ein Auto zu stehlen, um es zu verkaufen oder gegen einen Motorroller zu tauschen. "Wenn das gelungen wäre, hätten wir Vink nicht ausgeraubt", sagte er. Die drei Mitangeklagten bestritten auch diese Geschichte, aber ihre Aussagen liefen parallel.
Während der Anhörung wurde ein Brief der Familie Vink verlesen, der zeigt, wie schwierig der Trauerprozess ist. "All die Verhöre und Fragen treffen Sie hart. Man kann es nicht normal verarbeiten. Wir vermissen den Kontakt und die Besuche." Die Angehörigen von Vink zeigten Mitgefühl für die Familien der Verdächtigen. "Wir wissen, dass es auch für ihre Eltern schrecklich ist. Wir hoffen, dass die Verdächtigen behandelt werden können."
Arnold Vink wurde im März letzten Jahres durch Messerstiche getötet. Die vier hatten es auf Vinks Geldautomatenkarte und Code abgesehen. B. war fünf Tage vor dem Mord in das Haus des Mannes eingebrochen und hatte auf einem Kontoauszug gesehen, dass sich 20.000 Euro auf seinem Konto befanden.
Die Beute bestand letztendlich aus achtzig Euro. Das Gericht wird in vierzehn Tagen entscheiden.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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