Aktuelles Strafverfahren

Wasserhähne müssen noch in den Akten sein (Limburger)

TUDDERS/SITTARD - Das Gericht in Maastricht hat die Justiz wegen der Zurückhaltung von Informationen gerügt. Die Justiz muss den Anwälten der Verdächtigen im Fall des Säuremordes noch einige abgehörte Telefone und Textnachrichten zur Verfügung stellen.

Vor zwei Wochen wurden Zeugen in dem Fall um die ermordeten Iraker Mouhammed Al Jader und Alan Gergeri vernommen.

Diese Verhöre wurden jedoch plötzlich abgebrochen, weil die Justiz offenbar über Dokumente verfügte, die den Anwälten des Angeklagten nicht bekannt waren.

Die Staatsanwaltschaft (OM) weigerte sich, die Aussagen zu den Akten zu nehmen, muss dies nun aber dennoch tun.

Staatsanwalt David van Kuppeveld wollte zuerst einen Zeugen unter Eid vernehmen. Er befürchtete, dass, wenn er die Dokumente zuerst vorlegen würde, der Inhalt den Zeugen über die Verdächtigen erreichen könnte und der Zeuge dann seine Geschichte an den Inhalt der Telefonabhörungen anpassen würde.

Die Anwälte wollten, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft anweist, diese Dokumente zu den Akten zu nehmen. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall den Anwälten einen umfangreichen Bericht über eine verdeckte Ermittlung vorenthalten. Darin wurde deutlich, dass der wichtigste und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zuverlässigste Zeuge in diesem Mordfall, Paolo, mit Waffen handelt. Ein eingesetzter Informant war sogar in der Lage, eine halbautomatische Schusswaffe des gleichen Typs wie die Mordwaffe zu kaufen.

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