Der Angeklagte wurde wegen Unzucht mit einem minderjährigen, geistig behinderten Mädchen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 270 Tagen, von denen 267 Tage zur Bewährung ausgesetzt wurden, mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren unter besonderen Auflagen. Darüber hinaus muss der Mann 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und Schadensersatz zahlen.
Wie ein "Konflikt zwischen Ex-Partnern" zu einer Serie von Brandstiftungen führt (DeStentor.nl)
Er "traut sich noch nicht, einen Grill anzuzünden", sagt André L. (58). Dennoch war er an fünf Aktionen beteiligt