Der Angeklagte wurde wegen Unzucht mit einem minderjährigen, geistig behinderten Mädchen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 270 Tagen, von denen 267 Tage zur Bewährung ausgesetzt wurden, mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren unter besonderen Auflagen. Darüber hinaus muss der Mann 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und Schadensersatz zahlen.
Ehefrau des Hauptverdächtigen im tödlichen Straßenraub von Kerkrade vom Meineid freigesprochen, Richter pfeift Kollegen zurück: 'Etwas unangenehm, hier liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor' (Limburger.nl)
Kerkrade - Sie saß 43 Tage in Untersuchungshaft, doch am Mittwoch wurde Yordana P. (50) vom Vorwurf des Meineids und der Urkundenfälschung freigesprochen