Aktuelles Strafverfahren

Zivildienst für Unzucht mit einem minderjährigen geistig behinderten Mädchen (Rechtspraak.nl)

Der Angeklagte wurde wegen Unzucht mit einem minderjährigen, geistig behinderten Mädchen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 270 Tagen, von denen 267 Tage zur Bewährung ausgesetzt wurden, mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren unter besonderen Auflagen. Darüber hinaus muss der Mann 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und Schadensersatz zahlen.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Stijn van Merm

STRAFRECHTSANWALT

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