Mit Beschluss vom 15. März 2018 (im Folgenden: Beschluss vom 15. März 2018) ordnete der Bürgermeister an, dass [die andere Partei] die Wohnung in [Ort] in Sprang-Capelle für einen Zeitraum von sechs Monaten zu schließen und geschlossen zu halten hat.
201807036/1/A3.
Datum der Entscheidung: 22. Mai 2019
SEKTION
VERWALTUNGSRECHT
Entscheidung über die Berufung von:
Bürgermeister von Waalwijk,
Appellant,
gegen das Urteil des Richters für den einstweiligen Rechtsschutz des Bezirksgerichts Zeeland-West-Brabant (im Folgenden: das Gericht) vom 8. August 2018 in den Rechtssachen Nr. 18/4820 und 18/4821 in den Verfahren zwischen:
[andere Partei]
und
der Bürgermeister.
Prozess
Mit Beschluss vom 15. März 2018 (im Folgenden: Beschluss vom 15. März 2018) ordnete der Bürgermeister an, dass [die andere Partei] die Wohnung in [Ort] in Sprang-Capelle für einen Zeitraum von sechs Monaten zu schließen und geschlossen zu halten hat.
Mit Beschluss vom 20. Juni 2018 (im Folgenden: Beschluss vom 20. Juni 2018) erklärte der Bürgermeister den von [der Gegenpartei] gegen ihn erhobenen Einspruch für unbegründet.
Mit einem Urteil vom 8. August 2018 gab das Gericht der von [der Gegenpartei] dagegen eingelegten Berufung statt, hob die Entscheidung vom 20. Juni 2018 auf und verwies die Sache unter Aufhebung der Entscheidung vom 15. März 2018 zurück. Dieses Urteil ist beigefügt.
Der Bürgermeister legte gegen dieses Urteil Berufung ein.
Die [andere Partei] hat einen Schriftsatz eingereicht.