Die Staatsanwaltschaft (OM) legt gegen sechs Urteile im Fall Valkenburg Kassationsbeschwerde ein. Infolgedessen werden die Fälle dem Obersten Gerichtshof vorgelegt.
Die Staatsanwaltschaft ist mit dem vom Gericht verhängten Urteil nicht einverstanden. Die Staatsanwaltschaft ist auch der Meinung, dass das Gericht die Auferlegung von gemeinnütziger Arbeit nicht richtig gehandhabt hat.