Aktuelles Strafverfahren

Schließung einer Wohnung nach § 13b Opiumgesetz ausgesetzt

Am 17. Dezember 2015 entschied der Richter für einstweiligen Rechtsschutz des Bezirksgerichts Limburg über den Antrag von Frau J.J.H.M. de Crom auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Hausschließung. Nach der Entdeckung einer Hanfplantage in der Garage wollte der Bürgermeister der Gemeinde Landgraaf das gesamte Grundstück einschließlich des Hauses für drei Monate gemäß Paragraph 13b des Opiumgesetzes schließen. Dies würde die Bewohner bald auf die Straße setzen, mit allen Konsequenzen.

Im Namen der Kläger wurde argumentiert, dass die Entscheidung des Bürgermeisters in der Einspruchsphase nicht aufrechterhalten werden könne und dass eine einstweilige Verfügung aus Gründen der Dringlichkeit erlassen werden sollte. Nach Ansicht von de Crom liegen in diesem Fall solche besonderen Umstände vor, die zu einer teilweisen Schließung nur der Garage führen sollten.

Der Richter für einstweiligen Rechtsschutz des Limburger Landgerichts entschied, dass die Interessen der Bewohner in diesem Fall die Interessen der Gemeinde Landgraaf überwiegen. Daher darf die Gemeinde bis zur laufenden Einspruchsphase das Grundstück einschließlich des Hauses nicht schließen.

Wird der Bürgermeister der Gemeinde Landgraaf seine Meinung nach diesem Urteil des Richters für einstweiligen Rechtsschutz des Limburger Landgerichts ändern?

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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