Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
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Richterin will Anwalt als Geisel nehmen
MAASTRICHT - Das Gericht in Maastricht erwägt, den Anwalt S. Weening als Geisel zu nehmen. Weening war gestern als Zeuge im 'Mordfall Nijswiller' vorgeladen worden, berief sich aber auf sein Recht, die Aussage auf alle Fragen des Gerichts zu verweigern, wozu er nach Ansicht des Gerichts nicht berechtigt ist. "Sie erschweren das Verfahren", sagte der Gerichtspräsident M. Kramer.
Weening wird eine gewisse Bedenkzeit eingeräumt, aber wenn er auf seinem Standpunkt beharrt und die Aussage verweigert, riskiert er die Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt. Das ist eine Zwangsmaßnahme, die das Gericht bei unwilligen Zeugen anwenden kann.
Die Maastrichter Anwältin war Anwältin einer Chinesin (36), die zusammen mit ihrem Freund (ebenfalls 36), der noch vor Gericht steht, verdächtigt wurde, ihren Landsmann Cha im September letzten Jahres in Nijswiller ermordet zu haben. Diese Verdächtige, die zunächst erklärte, sie habe nichts mit dem Tod ihres Freundes zu tun, nahm sich im Frauengefängnis Ter Peel das Leben. Kurz zuvor erklärte sie, dass nicht ihre Freundin, sondern sie Cha getötet habe, eine Aussage, die sie einen Tag vor ihrem Selbstmord zurückzog. Ihr Anwalt Weening hat immer an seiner Überzeugung festgehalten, dass seine Mandantin die Schuld nur auf sich nahm, um ihren Freund zu entlasten. Weenings Überzeugung landete auf dieser Seite und das Gericht wollte ihm einige Fragen dazu stellen, aber der Anwalt fühlt sich aus prinzipiellen Gründen zum Schweigen verpflichtet. "Wenn ein Mandant einem Anwalt etwas erzählt, sollte er darauf vertrauen können, dass diese Information nicht in einer öffentlichen Anhörung ans Licht kommt", sagte Weening.
Sowohl Staatsanwalt C. Ament als auch der Anwalt des männlichen Verdächtigen L., G. van Tilborg, sind der Meinung, dass eine Aussage von Weening nichts zu den Beweisen beitragen würde. Ament hatte bereits im März das Gericht gebeten, L. wegen unzureichender Beweise von Mord oder Totschlag freizusprechen. Das Gericht zweifelte offenbar an der Unschuld des Mannes und nahm den Fall per Zwischenurteil wieder auf, um einige Zeugen zu hören.
Am 4. Juli wird der Fall mit der Anhörung des Arztes und Pathologen des Niederländischen Gerichtsmedizinischen Instituts fortgesetzt, der die Leiche des ermordeten Cha untersucht hat. Es ist noch nicht bekannt, wann Rechtsanwalt Weening als Zeuge zu der Anhörung zurückkehren wird. Das Gericht hält es für wichtig, dass er antwortet, sagte der Vorsitzende Kramer: "Sie werden die Gelegenheit haben, noch einmal nachzudenken."
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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