Ein Mann mit schweren chronischen Erkrankungen wird zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Er erhält einen Aufruf, sich im Gefängnis zu melden, meldet sich aber krank und ist nicht erreichbar. Er ist der Ansicht, dass er aufgrund seiner Krankheit und des Fehlens eines für ihn medizinisch notwendigen Geräts haftunfähig ist. Seinem Anwalt gelingt es nicht, einen Antrag auf Beurteilung seiner Haftfähigkeit bei der zuständigen Behörde einzureichen. Nachdem der Mann schließlich im JMC inhaftiert wird, sind die Geräte und ein spezielles Bett nicht sofort verfügbar, was seinen Zustand verschlimmert und den Vollzug unterbricht. Der Nationale Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass das Justizministerium die notwendige Ausrüstung rechtzeitig hätte besorgen müssen und den Anwalt nicht nach der richtigen Stelle für die Beurteilung der Haftfähigkeit suchen lassen, sondern dies selbst hätte tun müssen. - Herr S.G.E. Koumans
Die Frau, die im Februar von ihrem Ehemann Yilmaz D. (43) mit kochendem Öl übergossen wurde, war am Mittwoch kurzzeitig außer Landes