Aktuelles Strafverfahren

Polnischer Todesreiter früher veröffentlicht? Wie kann das sein?

Aufregung. Der Pole, der am 19. Mai 2013 in Meijel einen Großvater, eine Großmutter und deren Enkelin zu Tode gefahren hat, wurde kürzlich freigelassen, obwohl er die gegen ihn verhängte 15-monatige Haftstrafe noch nicht vollständig verbüßt hat (eine Strafe, die viele ohnehin für viel zu niedrig halten). Die Politiker, angeführt von der PVV, schreien wie am Spieß, die Hinterbliebenen sind heftig emotional und die sozialen Medien explodieren vor unbegründeten Äußerungen der Wut und des Unverständnisses. Zeit für eine juristische Antwort auf die am häufigsten gestellte Frage auf Facebook "Wie kann das sein? "

Wird ein niederländischer Staatsangehöriger zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, muss er davon 13 Monate verbüßen. Die restlichen 2 Monate muss er nicht verbüßen, wenn er während der Bewährungszeit von in diesem Fall 2 Monaten alle besonderen Bedingungen erfüllt, die die Justiz an seine Entlassung knüpft, und wenn er 1 Jahr lang keine neuen Straftaten begeht. Verurteilte Ausländer ohne rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden kommen für diese so genannte bedingte Entlassung jedoch nicht in Frage, da sie sich nach ihrer Entlassung nicht in den Niederlanden aufhalten dürfen. Dies macht die Überwachung der Einhaltung der Auflagen unmöglich. Bislang müsste der polnische Todeskandidat daher seine Strafe in vollem Umfang verbüßen, wenn nicht Artikel 40 der Verordnung über die vorübergehende Entlassung aus der Haft eine ähnliche Regelung speziell für Ausländer ohne rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden enthielte. Diese Regelung bedeutet in diesem Fall, dass der Pole nach Verbüßung von 7,5 Monaten Haft eine Strafunterbrechung unter der Bedingung erhalten kann, dass er nicht in die Niederlande zurückkehrt. Die Regelung wurde im April 2012 eingeführt, um die Ungleichbehandlung zwischen niederländischen Staatsangehörigen und Ausländern bei der vorzeitigen Entlassung zu beseitigen und einen zusätzlichen Anreiz für Ausländer zu schaffen, nach ihrer Entlassung nicht in den Niederlanden aufzutauchen. Tun sie es doch, wird die Strafe wieder auferlegt. Für den Polen bedeutet dies, dass er noch die andere Hälfte seiner Haftstrafe absitzen muss.

Der Pole hat sich auf eine Regelung berufen, die bereits seit fünf Jahren besteht und bis zu diesem Monat praktisch unbekannt war, denn der allgemeine Tenor ist, dass die Niederlande kriminelle Ausländer lieber so schnell wie möglich ausreisen sehen möchten, ohne dass ihr langfristiger Aufenthalt in einer niederländischen Zelle viel Steuergeld kostet. Wenn eine Garantie geschaffen werden kann, dass wir sie nicht wieder in den Niederlanden sehen, ist das natürlich nur ein Bonus. Im vorliegenden Fall ist es jedoch anders, da die Gesellschaft durch die Tatsache, dass der Pole drei Menschenleben ausgelöscht hat und in den Augen vieler dafür "nur" eine 15-monatige Haftstrafe erhalten hat, ernsthaft erschüttert wurde, und nun sieht es so aus, als müsse er nicht einmal diese Strafe vollständig verbüßen. Es ist also eher die immer noch vorhandene Unzufriedenheit mit der Höhe der Strafe an sich, als die Tatsache, dass er nun frei ist.

In der von vielen missverstandenen Entscheidung vom 13. April 2017 vertritt der RSJ (das Gremium, das letztlich über einen Antrag des Polen auf Strafunterbrechung entscheidet) die Auffassung, dass seiner Meinung nach das Interesse der nächsten Angehörigen das Interesse des Polen, bei der Geburt seines Kindes dabei sein zu können, nicht überwiegt. Natürlich darf jeder anders darüber denken, aber diese Interessenabwägung wird täglich von allen möglichen Rechtskollegien vorgenommen. Diese Interessenabwägung fällt mehr als regelmäßig zu Gunsten der Inhaftierten und ihrer Familien aus, da eine Geburt ein einmaliges Ereignis ist, das sich nie wiederholen kann. Ferner wird die Auffassung vertreten, dass das Ausmaß der Erschütterung der Rechtsstaatlichkeit nicht durch die Tatsache erklärt wird, dass der Pole wegen der Verursachung eines Unfalls durch sein Verschulden verurteilt wurde. Er wurde also wegen einer schuldhaften und nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt. Dieses Rechtsargument bleibt bestehen. Es ist weder rechtlich erwiesen, dass der Pole den Radfahrern vorsätzlich das Leben genommen hat, noch dass er so gefahren ist, dass er die erhebliche Wahrscheinlichkeit ihres Todes in Kauf genommen hat. Es wurde bewiesen, dass er einen Unfall durch sein Verschulden verursacht hat. Aus rechtlicher Sicht halte ich die Entscheidung des RSJ für richtig.

Der Durchschnittsniederländer wird das, was er als juristisches Tohuwabohu ansieht, ignorieren und rein aus dem Gefühl heraus reagieren. Einer demokratischen Gesellschaft mit einer soliden Rechtsstaatlichkeit ist jedoch mit einer rechtlich korrekten Anwendung der Gesetze und Regeln gedient, auf die wir uns in den Niederlanden gemeinsam geeinigt haben, auch wenn sich das im Einzelfall anders anfühlen mag.

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