Presseerklärung Konrad W. zum Fall Peter R. de Vries

In der Sendung RTL Boulevard vom 24. Oktober 2024 wurde auf den Beginn des Berufungsverfahrens im Fall um den Tod von Peter R. de Vries hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auf die Prozesseinstellung von Konrad W. eingegangen, der von uns unterstützt wird.

Während der Sendung wurde über die Möglichkeit einer Kronzeugenregelung im Berufungsverfahren spekuliert. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gehört es zu den festen Grundsätzen unserer Kanzlei, Kronzeugen keinen Beistand zu leisten. Wir möchten daher auf diesem Wege klarstellen, dass eine Kronzeugenregelung im Fall von Konrad W. in keiner Weise ein Thema ist.

Im Hinblick auf die Sicherheit des Mandanten und seiner Umgebung halten wir es für notwendig, auf Folgendes hinzuweisen. Nicht umsonst hat die Anwaltschaft während der Vorverhandlung auf den Hintergrund dieses Falles und die damit verbundenen Gefahren hingewiesen, wenn ein Verdächtiger zu reden beginnt. Unmotivierte Spekulationen können (ungewollt) große Folgen für die Beteiligten haben. Die Verteidigung appelliert an die Medien, diese Bedenken zu berücksichtigen.

Der Mandant wird von sich aus - nach Studium der Akte - entscheiden, ob er eine Erklärung abgeben möchte. Sofern der Mandant überhaupt eine Erklärung abgibt, wird er in keiner Weise die Rolle oder Beteiligung einer anderen Person erklären. Außerdem wird er in keinem Fall vor der Polizei, sondern nur in einer öffentlichen Anhörung eine Aussage zu seiner eigenen Rolle machen.

Bo te Baerts und Francoise Landerloo

Konrad W. wird unterstützt von:

Francoise Landerloo

STRAFRECHTSANWALT

Bo te Baerts

STRAFRECHTSANWALT

In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen

Fangen Sie an zu tippen, um die gesuchten Beiträge zu sehen.