Heute verkündete das Landgericht Limburg das Urteil in dem Fall, in dem wir Donny M. unterstützen. Der Mandant wurde u. a. wegen Mordes an Gino zu 25 Jahren Haft, TBS mit Zwangsbehandlung und einer Maßnahme nach § 38z verurteilt.
Am 18. Oktober plädierte die Verteidigung unter anderem auf fehlenden Vorsatz und vertrat den Standpunkt, dass ihr Mandant vom Hauptvorwurf des Mordes freigesprochen werden sollte. Außerdem wurde beantragt, eine wesentlich niedrigere Freiheitsstrafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderten 28 Jahre zu verhängen. Dies geschah zum einen in Anbetracht der persönlichen Umstände des Mandanten, zum anderen aber auch, weil sich die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung mit einer vorausgehenden langen Haftstrafe verringern würden.
Da das Gericht den oben genannten Einreden nicht gefolgt ist, prüfen wir derzeit, ob wir in Berufung gehen werden. Sobald die Verteidigung eine Entscheidung getroffen hat, wird diese in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Maikel Horsch und Sjanneke de Crom