Aktuelles Strafverfahren

Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft für lebensgefährliche Fahrt eines Verrückten auf der Flucht in Rumänien (Limburger.nl)

Die Staatsanwaltschaft (OM) forderte am Donnerstag vier Jahre Haft für einen 36-jährigen Rumänen, der auf der Flucht vor der Polizei versucht haben soll, zwei Polizisten und einen Straßenarbeiter zu töten.

Der Mann missachtete am 28. März 2019 ein Stoppschild einer Polizeistreife in Horn. Dies führte zu einer wilden Verfolgungsjagd mit 100 Stundenkilometern vom Haelerweg über den Napoleonsweg und Haelen nach Buggenum. Während dieser wilden Verfolgungsjagd soll der Rumäne das Polizeifahrzeug mehrfach gerammt und versucht haben, es von der Straße zu drängen. Anschließend fuhr er durch eine Straßensperre in Buggenum. Dabei rammte er einen Bagger, hinter den ein Straßenarbeiter gerade noch zurückspringen konnte, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der Rumäne flüchtete weiter zu Fuß und sprang in die eiskalte Maas. Schließlich schwamm er zurück zum Ufer. Dort wurde er von der Polizei aufgegriffen.

Der Rumäne gehört nach Ansicht von Staatsanwalt Rob van Dartel zu einer der Banden, die mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen, durch Europa reisen. "Er lebt von der Kriminalität. Das zeigt sich an den schweren Verurteilungen in anderen Ländern.

In den Niederlanden lief der Mann in die Lampe, als die Polizei aufgrund eines Hinweises einen Pkw und einen Lieferwagen, in denen vier Rumänen unterwegs waren, festnehmen wollte. Der Fahrer des Fahrzeugs, in dem drei Personen saßen, hielt für die Polizei an. Der Fahrer des Lieferwagens flüchtete vom Tatort.

Panik

Er sagte am Donnerstag vor den Richtern, dass er dies in Panik getan habe und nie die Absicht gehabt habe, jemanden zu verletzen. Angeblich war er mit seinen Kumpels auf dem Weg zu einem Eisenwarenhändler, um gestohlene Metalle in Belgien abzuliefern.

"Ich schuldete meinen Landsleuten 2.000 Euro. Ich hoffte, diesen Betrag durch den Verkauf des Metalls zu verdienen. Sie drohten mir, meine Familie in Rumänien zu holen, wenn ich meine Schulden nicht bald begleichen würde.

Seinem Anwalt Sjanneke de Crom zufolge können die Richter den Rumänen nur wegen der Bedrohung der Beamten verurteilen. "Er hatte nicht die Absicht, Menschen zu töten oder sie zu verletzen", sagte er. De Crom ist der Meinung, dass der Angeklagte für das Auffahren auf den Straßenarbeiter in Buggenum freigesprochen werden sollte. "Er hat von Anfang an gesagt, dass er niemanden an dieser Kreuzung gesehen hat", sagte er. Der Rumäne befindet sich seit fast 14 Monaten in Haft. Damit ist er nach Ansicht von De Crom ausreichend bestraft worden. Der Richter wird sein Urteil am 28. Mai verkünden.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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