Aktuelles Strafverfahren

Staatsanwaltschaft bittet FBI um Informationen über Terrorverdächtigen Mohammed G. (Limburger.nl)

Die Staatsanwaltschaft wird beim US-FBI anfragen, ob die Behörde weitere Informationen über die Verbindung des Maastrichter Terrorverdächtigen Mohammed G. mit einem IS-Sympathisanten in Somalia hat. G. bleibt unterdessen für mindestens drei weitere Monate in Haft, entschied das Gericht in Rotterdam bei einer Zwischenanhörung am Donnerstag.

Der "Drehtür-Dschihadist" Mohammed G. irakisch-kurdischer Abstammung befindet sich derzeit in Haft, da er verdächtigt wird, an der tödlichen Entführung zweier südafrikanischer Botaniker Anfang dieses Jahres (aus der Ferne) beteiligt gewesen zu sein. Das Ehepaar Rodney (74) und Rachel (63) Saunders war in einem Naturschutzgebiet in Südafrika auf der Suche nach seltenen Pflanzensamen. Sie wurden von einem südafrikanischen Ehepaar entführt, ausgeraubt und (wahrscheinlich) tödlich angegriffen, das den örtlichen Sicherheitskräften bereits wegen IS-Sympathien aufgefallen war.

Bitcoins

Das letztgenannte Paar stand seit 2015 mit Mohammed G. in den Niederlanden in Kontakt. Die Justiz vermutet, dass der Mann aus Maastricht versucht hat, mit den Kreditkartendaten von Rachel Saunders Bitcoins zu kaufen. Dieser Kauf könnte wiederum der Terrorfinanzierung gedient haben. Ihm wird auch die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

G. und das südafrikanische Paar sollen auch alle drei in Kontakt mit einem Abu Hattem stehen, der mit dem IS in Somalia in Verbindung steht. Das FBI legte der niederländischen Staatsanwaltschaft abgefangene Nachrichten vor, in denen Abu Hattem von "meinem Team" spricht. Da die Niederlande rechtlich nicht mit Somalia zusammenarbeiten, wird die Staatsanwaltschaft nun das FBI fragen, ob die Dienststelle über weitere Daten zu den Verbindungen zwischen den vier Personen verfügt.

Dschihad

Dies ist nicht das erste Mal, dass Mohammed G. in einem Dschihad-Fall vor Gericht steht. Bereits 2013 musste er sich wegen eines (gescheiterten) Versuchs, nach Syrien zu reisen, verantworten. Anschließend musste er - weil er für völlig unzurechnungsfähig erklärt wurde - ein Jahr in einer psychiatrischen Klinik verbringen. Nach seiner Entlassung unternahm er einen weiteren Versuch, in das Konfliktgebiet zu reisen, kam erneut vor Gericht und wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, von denen eines mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist ausgesetzt wurde. Ende letzten Jahres freigelassen, wurde er drei Monate später im Rahmen der Ermittlungen in dem Entführungsfall in Südafrika verhaftet.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen

Fangen Sie an zu tippen, um die gesuchten Beiträge zu sehen.