Über das ganze Land verstreut wurden heute 14 Verdächtige wegen Anstiftung zum Terrorismus festgenommen. Unter anderem sollen sie über die Video-App
Aktuelles Strafverfahren
Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Gefängnis für Unzucht gegen PuberEnZo-Gründer
MAASTRICHT - Gestern wurde vor dem Gericht in Maastricht eine siebenjährige Haftstrafe gegen den 42-jährigen Gründer/Eigentümer der privaten Kinderbetreuungsagentur PuberEnZo mit Sitz in Heerlen gefordert, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von zwei ihm anvertrauten Minderjährigen.
Während des Prozesses stellte sich heraus, dass der Heerlener Taxifahrer Marcel T. fast 15 Jahre lang ein offizieller Pflegeelternteil war. Das Pflegekinderhilfswerk, das in diesen Jahren 15 Pflegekinder bei ihm in Toetaal untergebracht hatte, trennte sich 2005 von T., nachdem Gerichte über den Mann aus Heerlen "im sexuellen Bereich" berichtet hatten, so Gerichtspräsident Theo Oostdijk.
Das Pflegeheim bezweifelte die "Motivation" des Mannes, Pflegekinder aufzunehmen, nachdem er "sexuelle Aufrufe" im Internet veröffentlicht hatte, so das Gericht.
"Als die Agentur Ihnen keine Kinder mehr zur Verfügung stellte, haben Sie also einfach selbst angefangen?". fragte Oostdijk und bezog sich dabei auf die Gründung von PuberEnZo. Nein, sagte T., der zugab, dass Foster Care sich von ihm trennte, weil es nach Beschwerden über seine Sexualität "Krach" gab: "Das war schon etwas früher." PuberEnZo gründete er im Jahr 2004. Auf die Frage, warum er sich um Problemkinder kümmerte, antwortete er: "Weil ich es wollte. Ich hatte schon immer mit Kindern zu tun." Allerdings habe er nie eine einschlägige Ausbildung in diesem Bereich gehabt, sagte er dem Gericht.
Für Staatsanwalt Van Kuppehoven steht fest, dass T. in den Jahren 2005 und 2006 seine Stellung als Sozialarbeiter missbraucht hat. Er begründete seine Forderung von sieben Jahren auch mit der Vergewaltigung einer 18-Jährigen, dem Besitz großer Mengen von Kinderpornographie und der Bedrohung mit einer Schusswaffe. Abgesehen von dem Besitz von Kinderpornographie und dem Besitz von Schusswaffen hat T. vor Gericht alles abgestritten.
Laut Staatsanwaltschaft hat er zwei minderjährige Kunden (im Alter von 11 und 16 Jahren) gestreichelt und befummelt, als sie ihm von ihren Eltern anvertraut worden waren und vorübergehend bei ihm lebten. Sie schliefen nackt mit ihm im Bett. T. hat sie angeblich auch nicht in Ruhe gelassen, als sie duschten. Der Älteste sagte: "Ich hatte damals nichts und niemanden. Marcel war alles, was ich hatte. Ich konnte nirgendwo hin."
In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen
Mit dem Rechtsbeistand (Herr S.J.F. van Merm) ist das Gericht der Ansicht, dass es keine ausreichenden rechtlichen und überzeugenden Beweise gibt
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