ROERMOND - Die Staatsanwaltschaft (OM) hat eine Geldstrafe von 10.000 Euro gegen den Wassersportunternehmer Jo. H (50) aus Maasbracht eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro für das Hantieren mit Außenbordmotoren gefordert.
Der Verdächtige, für den die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine neunmonatige Haftstrafe auf Bewährung in Aussicht stellt, bestritt gestern, dass er wusste oder vermuten konnte, dass er sich Diebesgut beschafft hatte. Nach Angaben seines Mitbürgers Niek P.(27), der zusammen mit H. vor Gericht saß, lieferte er H. die Motorräder, die er in Jachthäfen in Mittellimburg gestohlen hatte. Der Wassersportunternehmer soll sogar eine Betonschere geliefert haben, um die Schlösser an den Motorrädern aufzuschneiden.
Im Herbst 2008 gab die Wasserschutzpolizei bekannt, dass drei Männer aus Maasbracht und Echt im Zusammenhang mit einer Reihe von Diebstählen von Außenbordmotoren verhaftet worden waren. Es stellte sich heraus, dass diese aus Jachthäfen in Herten, Ohé en Laak, Heel und Roermond gestohlen worden waren. Niek P., der einen Schlussstrich unter seine kriminelle Vergangenheit ziehen wollte, gestand, dass er die Diebstähle zusammen mit Bas v.d. B. (27) aus Echt begangen hatte, und dass Jo H. der Hehler war. Beide sagen, dass die Geschichte von P. falsch ist. In Ermangelung weiterer Beweise konnte die Staatsanwaltschaft den Mann aus Echt nur wegen einer Straftat anklagen. Deshalb hat Staatsanwältin Toine van de Ven gestern einen Freispruch beantragt. Die Staatsanwältin ist der Meinung, dass Niek P. 240 Stunden gemeinnützige Arbeit und fünf Monate Haft auf Bewährung verdient hat. Seine Anwältin Jasmine Handring bat die Richter, die Bewährungsstrafe nicht zu verhängen, da P. nun wieder auf dem richtigen Weg ist. Laut der Anwältin Hildje van der Ende des in Maasbracht ansässigen Wassersportunternehmers hat ihr Mandant die gestohlenen Außenbordmotoren von ständig wechselnden Lieferanten bezogen. Es sei in der Branche nicht üblich, dass sich die Kunden ausweisen. Sie ist der Meinung, dass der Mann freigesprochen werden sollte. Der Staatsanwalt bezeichnete es als "ziemlichen Zufall", dass die Motorräder, die Niek. P. gestohlen hatte, alle in Containern in H.s Wohnung waren. Das Gericht wird sein Urteil am Mittwoch, den 20. April verkünden.