Aktuelles Strafverfahren

Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre für Mord an Maastrichterin in Hilversum (Limburger.nl)

Für den Mord an einer 22-jährigen Frau in einer Villa in Hilversum soll ein 23-jähriger Mann aus Rotterdam 18 Jahre Gefängnis bekommen. Dies forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag im Strafprozess vor dem Gericht in Lelystad.

Die nackte Leiche der 22-jährigen Maastrichterin wurde am 9. Juli letzten Jahres in einer Blutlache im Wohnzimmer der Villa gefunden. Auf sie wurde 27 Mal eingestochen, davon 12 bis 13 Mal auf den Rücken ihres Körpers. Mindestens sechs Messerstiche waren tödlich.
Kelvin M. und das Opfer hatten eine flüchtige Beziehung. Am Dienstag sagte er, er habe die Frau in Notwehr erstochen, nachdem sie ihn angegriffen hatte. "Danach habe ich nur noch an Selbstmord gedacht", sagte er den Richtern.

M. lernte die Frau 2018 in einem Club in Rotterdam kennen. Er war dort als Besucher und sie arbeitete dort als Prostituierte. Es entwickelte sich eine Beziehung. Am 4. Juli wurde M. in Rotterdam ins Gesicht gestochen. Fragen der Richter dazu wollte er nicht beantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde der Verdächtige erpresst. Nach diesem Vorfall fragte M., ob er mit dem späteren Opfer nach Hilversum fahren könne. Aus den von ihrem Telefon gelöschten WhatsApp-Nachrichten mit ihrem besten Freund geht hervor, dass sie ihn am 6. Juli aus ihrem Haus vertreiben wollte.

Erhebliche Verletzungen

Die beiden Staatsanwälte glauben, dass M. darüber so wütend war, dass er die Frau an diesem Tag in der Dusche erstach. Auf ihrer Flucht kam sie nicht weiter als ein paar Schritte aus dem Bad heraus. Sie starb fast sofort an den schweren Verletzungen. Nach Angaben der Beamten nahm sich M. dann in aller Ruhe Zeit, seine verletzten Finger zu pflegen. Er hatte sich an dem Messer geschnitten. Einige Stunden nach der Messerstecherei sprang M. auf der Autobahnauffahrt der A27 vor ein Auto und versuchte, sich das Leben zu nehmen. Er kam im Krankenhaus zu sich.

Die Anwältin Françoise Landerloo ist der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft den Mord nur anhand einiger gelöschter Nachrichten auf dem Handy des Opfers nachgewiesen hat. Sie möchte, dass M. von der Anklage entlastet wird. "Das Opfer war nicht bei Verstand, als sie M. in der Dusche angriff", sagte sie.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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