DEN HAAG - Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Verurteilung des Dschihadisten Omar H.. Das Gericht hatte den Syrer 2015 wegen der Teilnahme an der Ausbildung für ein terroristisches Verbrechen zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Ob H. derzeit noch lebt, lässt sein Verteidiger offen.
Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs hat das Gericht ausreichend begründet, warum er im Zusammenhang mit der Ausbildung für den Terrorismus verurteilt wurde. Der Begriff der Ausbildung, wie z.B. der Erwerb oder die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, sollte hier weit ausgelegt werden, so der Oberste Gerichtshof.
So erklärte das Gericht zum Beispiel für erwiesen, dass Omar H. aus Amsterdam Rohstoffe für einen Sprengstoff gekauft hatte, mit dem er ein terroristisches Verbrechen begehen wollte. Er hatte sich im Internet darüber informiert. Er hatte auch Zündmaterial zu Hause.
Es herrscht große Unsicherheit darüber, ob H. noch am Leben ist und wo er sich aufhält. Kämpfer des IS bestätigten im vergangenen Jahr Berichte, wonach er in Nordsyrien bei Kämpfen mit Kämpfern der kurdischen PKK getötet wurde. Sein Anwalt Serge Weening sagte, er wolle sich dazu nicht äußern.