Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Niedrigere Strafen im Berufungsfall Collette
Die Urteile gegen die acht Verdächtigen im Totschlagsprozess gegen Pierre Collette fielen gestern im Berufungsverfahren deutlich niedriger aus als im vergangenen Jahr vor dem Gericht in Maastricht. Während die Staatsanwaltschaft Maastricht (OM) noch eine Gesamtstrafe von 95 Jahren Haft forderte, reduzierte das Gericht in Den Bosch gestern die Summe auf 60 Jahre. Zwei Angeklagte mussten sich außerdem einer psychiatrischen Zwangsbehandlung unterziehen. Am 28. Juli 2004 wurde der 31-jährige Pierre Collette aus Lüttich von einer Gruppe junger Leute, hauptsächlich aus Maastricht, mit dem Versprechen auf Sex vom damaligen Schwulentreffpunkt Keelbos entlang der (A97) zum Sint Pietersberg gelockt. Der Plan war, ihm seinen teuren Volvo zu rauben, aber auf dem Sint Pietersberg wurde er mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen, getreten und schließlich mit einem Messer erstochen. Am 6. August wurde seine Leiche von einem Cousin gefunden. In der Zwischenzeit suchte seine Familie verzweifelt nach dem vermissten Mann.
Die Forderungen in der Berufung liegen näher an den vom Maastrichter Gericht verhängten Urteilen als an denen der ersten Instanz. Zu ihrer geänderten Haltung in dem Fall wollte die Staatsanwaltschaft nur sagen, dass "präskriptive Einsichten in die Rolle einiger Verdächtiger und die Höhe der Strafen" dazu geführt haben, so Generalstaatsanwalt H. de Goende. Die Staatsanwaltschaft Maastricht, die im Juli letzten Jahres unmittelbar nach den Gerichtsurteilen Berufung eingelegt hatte, wollte sich gestern nicht dazu äußern: "Der Generalstaatsanwalt ist zu einer anderen Einsicht gekommen. Das ist möglich. Wir haben keine weitere Meinung dazu", sagte Pressesprecher W. Smits.
Die gestern beim Gericht eingereichten Forderungen reichen von Freispruch bis zu 14 Jahren. In erster Instanz reichten sie von fünf bis 18 Jahren. Wie der Staatsanwalt am Gericht sah auch Generalstaatsanwalt De Goede den sogenannten qualifizierten Totschlag als erwiesen an: den Jugendlichen war ihr eigener Geldgewinn wichtiger als Collettes Leben.
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