Einer der Angeklagten, der von Herrn A.L. Rinsma unterstützt wurde, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, von denen acht zur Bewährung ausgesetzt wurden, nachdem er eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert hatte. Dieses Urteil wurde von keiner der Parteien angefochten. Die Verteidigung ist mit diesem Urteil zufrieden, weil das Landgericht davon ausgegangen ist, dass ihr Mandant für einen wesentlich kürzeren Zeitraum in den Drogenhandel verwickelt war als von der Staatsanwaltschaft behauptet. Dabei hat sich das Gericht auf das Plädoyer der Verteidigung gestützt. Die Verteidigung ist auch mit dem Ausmaß zufrieden, in dem die von ihrem Mandanten eingenommene Haltung im Prozess und seine persönlichen Umstände berücksichtigt wurden.
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