Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Neue Ermittlungen im Mordfall
Kerkrade/Maastricht - Das Gericht in Maastricht ordnete gestern eine neue Untersuchung des Einflusses von Medikamenten bei der Ermordung einer 55-jährigen Frau in Kerkrade am 23. Juli 2007 an. Das Gericht hatte das NFI eingeschaltet, um zu untersuchen, ob der mutmaßliche Mörder von Kerkrade, Marin de B. (56), durch eine Kombination von Antidepressiva und starken Beruhigungsmitteln zu seiner Gewaltexplosion gekommen sein könnte. De B. tötete seine Freundin in ihrer Wohnung in Eygelshoven mit Dutzenden von Messerstichen und stach danach auch 16 Mal auf sich selbst ein. Der Anwalt von De B., Peer Szymkowiak, vermutet, dass er seinen normalerweise ruhigen und freundlichen Mandanten mit Drogen in einen Rausch versetzt hat. De B. - ohne Vorstrafen - nahm zu einer Zeit Antidepressiva, als seine Mutter im Sterben lag und sein Bruder unheilbar krank schien. Das Gericht gab im Januar dem Antrag des Anwalts auf weitere Ermittlungen durch die NFI statt. Das Institut berichtete Anfang des Monats, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass der kombinierte Drogenkonsum zu der Explosion der Gewalt geführt hat.
Symkowiak kritisierte den NFI-Bericht während der gestrigen Anhörung heftig. Allein durch eine sorgfältige Lektüre der Packungsbeilage der fraglichen Medikamente und die Suche nach Informationen im Internet hätte das NFI zu anderen Schlussfolgerungen kommen können, meint der Anwalt. Er stellte die Meinung der Psychologen in Frage, die De B. im Auftrag des Gerichts untersucht haben. Diese meinen, der Angeklagte leide an einer Persönlichkeitsstörung. Die Gewalttätigkeit, die er an den Tag legte, wäre höchstens zu einem minimalen Teil durch den Drogencocktail zu erklären. Der von Szymkowiak beauftragte Sachverständige, Harald Merckelbach, Professor für Psychologie an der Universität Maastricht, kam zu einem gegenteiligen Schluss. Staatsanwältin Anneke Rogier urteilte ebenfalls, dass die NFI Fragen offen gelassen hatte, die sie aber vom Institut selbst beantwortet haben wollte.
Das Gericht beschließt jedoch, um der Objektivität willen einen weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen, der sowohl auf dem Gebiet der Medikamente als auch deren Einfluss auf die menschliche Psyche zu Hause ist. Das Gericht möchte die (Neben- und Nach-)Wirkungen der von De B. eingenommenen Medikamente kennen und wissen, ob die Gewaltexplosion durch den Medikamentenkonsum erklärt werden kann. Außerdem wollen die Richter wissen, ob dieser Konsum auch zu einer Amnesie führen kann; De B. sagt, er könne sich an die Messerstecherei nicht erinnern. Wenn auch nur eine der Fragen mit 'ja' beantwortet wird, wird eine neue psychiatrische Untersuchung folgen. Außerdem werden auch der Hausarzt und der Psychologe, den De B. vor der Tat konsultiert hat, um weitere Informationen gebeten. Der Prozess wird voraussichtlich im Juli fortgesetzt.
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