Aktuelles Strafverfahren

Mohammed G. erneut in Maastricht verhaftet (Limburger.nl)

Mohammed G., der 28-jährige Dschihadist aus Maastricht, wurde letzte Woche in einer Wohnung in Maastricht wegen Beteiligung an einem Gewaltverbrechen festgenommen. Diese Straftat hat jedoch nach Angaben der Staatsanwaltschaft nichts mit Terrorismus oder Dschihadismus zu tun.
G. befindet sich vorläufig für vierzehn Tage in Haft, was bedeutet, dass er außer mit seinem Anwalt keinen Kontakt zur Außenwelt haben darf. Aus diesem Grund will der Staatsanwalt auch keine weiteren Erklärungen abgeben. Zu den Berichten in De Telegraaf, wonach die Polizei eine Granate eingesetzt hat, um sich gewaltsam Zutritt zu G.s Haus zu verschaffen, will der Staatsanwalt keine Stellung nehmen.

Oktober 2017

G. wurde im Oktober letzten Jahres freigelassen. Zuvor war er in der Berufung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, von denen eines zur Bewährung ausgesetzt wurde, mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist. Seine zweijährige Haftstrafe hatte er fast vollständig in Untersuchungshaft verbüßt. G. erhielt eine außergewöhnlich lange Bewährungszeit mit besonderen Auflagen, wie z.B. einer Fußfessel, aufgrund seiner anhaltenden dschihadistischen Ideen, der Gefahr eines Rückfalls und der Gefahr, dass er einen Anschlag in den Niederlanden verübt. Zusätzlich zu der Fußfessel umfassen diese Bedingungen eine Bewährungsüberwachung, ein Kontaktverbot zu Personen auf der Terrorismusliste, ein Aufenthaltsverbot für Flughäfen und die Kooperation bei der Befragung eines Islamexperten. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, wo in den Niederlanden G. leben würde. Jetzt ist durch die Verhaftung klar, dass es sich um Maastricht handelt, die Stadt, in der er bereits zweimal verhaftet worden war und in der er auch angedeutet hatte, dass er "etwas tun" wolle, wenn sein Dschihad-Kurs nach Syrien vereitelt werden sollte.

Tod durch Folter

Mohammed G., der irakisch-kurdischer Herkunft ist, hat mindestens dreimal erfolglos versucht, nach Syrien zu reisen. Im Jahr 2013 wurde er der Vorbereitung von Terroranschlägen für schuldig befunden, indem er versuchte, sich am bewaffneten Kampf in Syrien zu beteiligen, aber für völlig unzurechnungsfähig erklärt. Er wurde für ein Jahr in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Obwohl ihm sein Pass abgenommen wurde, reiste G. dann fast sofort in den Irak, doch sein Versuch, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, scheiterte. Er kehrte 2015 mittellos in die Niederlande zurück und wurde von der Heilsarmee in Maastricht aufgenommen, der Stadt, in der er zuvor auch gelebt hatte. Dann wurden zwei verdeckte Ermittler und Abhörgeräte eingesetzt. G. schien immer noch den Märtyrertod im Kalifat sterben zu wollen und erklärte sich bereit, diesen Märtyrertod in den Niederlanden zu erlangen, wenn er nicht ins Kalifat ausreisen würde. Im Herbst 2015 bezahlte er für den Kauf eines gefälschten Reisepasses. Damals wurde er verhaftet.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Serge Weening

STRAFRECHTSANWALT

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